Der Vorsitzende informierte den Stadtrat, dass die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier seine Entscheidung, den Beschluss vom 31. August 2010 auszusetzen, mit Schreiben vom 27. September 2010 bestätigt hat. Der Beschluss ist rechtswidrig. Es gebe nun für den Stadtrat die Möglichkeit, gegen den Beschluss der ADD zu klagen. Allerdings müsse der Stadtrat einen Beschluss fassen, ob er klage oder nicht. Ein Nichttätigwerden reiche nicht. Daher werde er den Stadtrat am 26. Oktober um 17.00 Uhr zu einer Sondersitzung einberufen, der Hauptausschuss am gleichen Tag beginne dann um 17.30 Uhr.

 

Ratsmitglied Heuberger erklärte, dass ihm zu Ohren gekommen sei, dass der betreffende Student, der Auslöser dieser Entscheidung gewesen sei, gar nicht in Landau sondern in Mainz studiere. Er wolle wissen, ob dies zutreffe.

 

Der Vorsitzende bestätigte dies. Diese Behauptung sei korrekt, was er aber am Tag der Entscheidung am 31. August nicht gewusst habe. Allerdings müsse man den Beschluss unabhängig von diesem Einzelfall sehen.


Der Stadtrat nahm von der Entscheidung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion vom 27. September 2010 Kenntnis.