Der Beiratsvorsitzende, Herr Dr. Ingenthron, fragt in die Bürgerschaft, ob es im Rahmen der Einwohnerfragestunde Meldungen gibt.

 

Es meldet sich eine Bürgerin aus Landau in der Pfalz und berichtet folgendes:

 

Sie plädiere an die betreffenden Stellen zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG)/ Sozialgesetzbuches IX (SGB IX; Teilhabe für Menschen mit Behinderung) sich mehr Gedanken zu machen; dies insbesondere bei Vermittlungen auf dem ersten Arbeitsmarkt im Rahmen Arbeitgebermodell. Unter Regelungen des Sozialgesetzbuches XII (Eingliederungshilfe für behinderte Menschen) habe dies ein Verfahrenszeitraum von vier Jahren angedauert – incl. vieler aufwendiger Widerspruch-/Klageverfahren.

 

Diese Zustände müssen unter den Regelungen des BTHG/SGB IX erheblich verbessert werden. Sie wünsche sich ein engeres Zusammenspiel der Eingliederungshilfeleistungen und der Hilfe zur Pflege; dies insbesondere für Menschen die aufgrund ihrer Behinderung kein Mitspracherecht haben.

 

Speziell zur Problematik und Klärung des Einzelfalles Ihrer Tochter bat der Vorsitzende Herr Dr. Ingenthron, der Bürgerin ein persönliches Gespräch an. Dies nahm die Bürgerin entsprechend an.