Im Jahr 2021 wird das Bauprogramm für die Jahre 2022 bis 2025 erstellt. Der Ortsbeirat entscheidet darüber, welche Straßen in diesem Zeitraum saniert werden sollen.

 

Die Finanzierung, der instand zusetzenden Straßen erfolgt über die wiederkehrenden Beiträge.

 

Herr Scheid erinnerte daran, dass die Höhe der wiederkehrenden Beiträge für die Grundbesitzer abhängig sei von der Höhe der Maßnahmen, die durchgeführt werden. Deshalb solle Herr Kaiser von Bauverwaltungsabteilung den Ortsbeirat darüber informieren, wie sich die Beiträge für die Grundbesitzer bei den jeweiligen Baumaßnahmen verändern.

 

Grundsätzlich ist vorab eine Güteeinschätzung der Verkehrsanlagen für das Queichheimer Gebiet sinnvoll. Vom zuständigen Fachamt soll dies angefordert werden.