Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Gemäß § 5 Absatz 1 der Behindertenbeiratssatzung wählen die stimmberechtigten Mitglieder (bestehend aus Vorsitzenden, Beauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderung und 9 betroffene Mitglieder), mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder eine/einen stellvertretende(n) Vorsitzende/ Vorsitzenden.

 

Zur Wahl des/der stellvertretenden Vorsitzenden vorgeschlagen wurde der bisherige Amtsinhaber, Herr Dieter Steigner.

 

Der Vorsitzende fragt die anwesenden Beiratsmitglieder, ob es weitere Vorschläge zur Wahl des/ der stellvertretenden Vorsitzenden gibt. Hierauf erging keine Meldung.

 

Satzungsgemäß wurde nun die geheime Wahl des/der stellvertretenden Vorsitzenden durchgeführt.

 

Nach Auszählung der Stimmzettel durch Herrn Jan Marco Scherer und Herrn Robin Rothe konnte das Ergebnis wie folgt verkündet werden:

 

Bei insgesamt 9 abgegebenen und gültigen Stimmzetteln konnte auf die zur Wahl stehende Person Herr Dieter Steigner insgesamt 8 Ja- Stimmen, bei einer Enthaltung, verzeichnet werden.

 

Der Beiratsvorsitzende erklärte, dass Herr Dieter Steigner damit für die Wahlperiode 2020 bis 2024 zum stellvertretenden Vorsitzenden des Kommunalen Beirates für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung gewählt ist. Auf entsprechender Nachfrage teilte Herr Dieter Steigner dem Gremium öffentlich mit, dass er sich bedanke und gerne das Amt des stellvertretenden Vorsitzenden im Behindertenbeirat annehmen werde.