Sitzung: 26.11.2019 Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1
Vorlage: 630/389/2019
Beschlussvorschläge:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen stimmt dem
Vorhaben einschl. den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes D
10 hinsichtlich
a)
der Änderung der
öffentlichen Verkehrsflächen (Straße, Wendehammer, öffentliche Stellplätze),
b)
dem Wegfall der
privaten Grünstreifen (M3) und der Entwässerungsmulde im westlichen Bereich mit
Herstellung von Stellplätzen und Zufahrten,
c)
dem Wegfall des
öffentlichen Fußweges (Fl. Nr. 3318) zwischen den Grundstücken Fl. Nr. 3312 und
3316,
d)
der
Überschreitung der westlichen Baugrenze mit Überbauung des privaten
Grünstreifens (M3),
e)
der Herstellung
einer befestigten Fläche (Zufahrt) im Bereich des östlichen (M3) und südlichen
(M2) privaten Grünstreifens,
f)
der Abweichung
von der Bauweise „a1“ mit Gebäudelängen über 60 m,
g)
der
Überschreitung der nördlichen Baulinie mit auskragenden Bauteilen um mehr als 1
m,
h)
der Nichtbebauung
der nordöstlichen über Eck geführten Baulinie,
i)
der Nichtbebauung
der nördlichen und über Eck geführten Baulinie im Bereich des Grundstücks Fl.
Nr. 3312, welches als Parkfläche genutzt werden soll,
j)
der
Überschreitung der max. Gebäudehöhe im Bereich GE11.1 um ca. 2,20 m,
zu.
Der Vorsitzende leitete in die Sitzungsvorlage der Bauordnungsabteilung vom 04.11.2019, die der Niederschrift als Anlage beigefügt ist, ein und übergab das Wort an Herrn Messemer.
Herr Messemer stellte zunächst das Unternehmen aus der Elektronikbranche mit etwa 170 Mitarbeitern und im Anschluss die für den Produktionsbetrieb notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans vor. Momentan sei das Unternehmen, das sich auf digitale Ablesevorrichtungen für z.B. Stromverbrauchswerte spezialisiert habe, im Ostring auf beengtem Raum ansässig. Einen eigenen Neubau könne das Unternehmen zwar finanziell nicht stemmen, jedoch hätte es die Möglichkeit mit dem zukünftigen Grundstückseigentümer und Investor einen Pacht- bzw. Mietvertrag über den neu zu errichtenden Neubau einzugehen.
Herr Kamplade ergänzte Herrn Messemer dahingehend, dass sehr ähnliche Befreiungen bereits bei vergleichbaren Projekten im Geltungsbereich des D 9 ausgesprochen wurden. So sei beispielsweise die Befreiung hinsichtlich des Wendehammers (Beschlussvorschlag a.) zu vernachlässigen, da dieser nur gespiegelt werde.
Weiterhin betonte Herr Kamplade, dass die überbauten Grünflächen an anderer Stelle hergestellt werden und es letztlich eine positive Bilanz in Bezug auf die Grünflächen geben werde.
Ausschussmitglied Frau Kleemann hielt das geplante Projekt für recht groß und fragte, weshalb dieses nicht auf einem anderen Grundstück des Gewerbegebiets „weiter hinten“ realisiert werden könnte.
Herr Kamplade ging auf Frau Kleemanns Frage ein und erklärte ihr, dass es leider keine passenden Grundstücke „weiter hinten“ gebe.
Herr Messemer nahm ebenfalls Bezug auf Frau Kleemanns Frage. Es sei städtebauliches Ziel gewesen, einen „Auftakt“ zu realisieren und einen Stadteingang zu markieren. Die Planung markiere einen solchen neuen Stadteingang.
Frau Kleemann wollte außerdem wissen, wie es sich mit dem vorhandenen Fußweg verhalte.
Herr Messemer erklärte Frau Kleemann hinsichtlich des Fußweges, dass dieser insbesondere aufgrund des Lieferverkehrs nach Westen verschoben werden soll.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen stimmte im Anschluss dem folgenden Beschlussvorschlag mehrheitlich bei einer Gegenstimme zu.