Der Vorsitzende belehrte das Ratsmitglied Margit Frey über ihre Rechte und Pflichten als Ratsmitglied. Er wies besonders auf die Treuepflicht und die Schweigepflicht hin. Frau Frey ist für Herrn Beigeordneten Hartmann in den Stadtrat nachgerückt.

 

Der Vorsitzende verpflichtete Frau Frey gemäß § 30 der Gemeindeordnung per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Rechte und Pflichten.