Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 2

Beschlussvorschläge:

1.         Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Vorentwurfsfassung des Flächennutzungsplans vom Juni 2018 entsprechend den in der als Anlage 4 beigefügten Synopse vom 5. November 2019 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.              Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen zur Vorentwurfsfassung des Flächennutzungsplans 2030 vom Juni 2018 entsprechend den in der als Anlage 3 beigefügten Synopse vom 5. November 2019 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

3.              Der Entwurf des Flächennutzungsplans 2030 wird in der Fassung vom November 2019 zur Offenlage beschlossen. Die Begründung und der Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung werden gebilligt (Anlagen 1, 2 und 2.1)

 

4.              Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des Flächennutzungsplans in der Fassung vom November 2019 nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

 


Der Vorsitzende rief die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 13.11.2019, auf die verwiesen wird, auf und betonte, dass der Flächennutzungsplan (FNP) 2030 als „Masterplan“ für die Stadtentwicklung der nächsten 10 bis 15 Jahre gesehen werden könne. Der Vorsitzende übergab sodann das Wort an Herrn Joa, der eine Präsentation vorbereitet hatte.

 

Herr Joa stellte in Kürze den Verfahrensstand, diverse Begrifflichkeiten und Definitionen, Zielkonflikte insbesondere in Bezug auf die Landwirtschaft, begleitende Fachkonzepte sowie die Zeitschiene vor.

Herr Joa erklärte zudem, weshalb eine Neuaufstellung des FNP notwendig sei und beschrieb die höhere Bedeutung klimatischer Aspekte, wie z.B. die Freihaltung von Frischluftschneisen. Eine flächensparende Siedlungskonzeption, die Betrachtung von örtlichen sowie überörtlichen Verkehrsströmen (z.B. Neuplanung B10, Neubau Kreisel LD-Nord, Optimierung Schlösselknoten, etc.) und die Entwicklung der sozialen Infrastruktur (z.B. Schul- und Sportstätten, Spielplätze, etc.) spielten ebenfalls eine Rolle für die Neuaufstellung des FNP.

Herr Joa ging außerdem auf die Vorgaben der oberen Planungsbehörden, hier: Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd), ein, die einen sogenannten „Schwellenwert Wohnen“ von max. 28 ha für neu auszuweisende Wohnbauflächen festlegte. Landau habe sich bereits durch den FNP 2010 13 ha Wohnbaufläche gesichert, die nicht mehr in den „Schwellenwert Wohnen“ für den FNP 2030 einfließen werden. Im neuen FNP 2030 kämen dann weitere 18,7 ha hinzu. Somit werde letztlich der von der Regionalplanung vorgegebene „Schwellenwert Wohnen“, also die zusätzlich zulässigen Wohnsiedlungsflächen, deutlich unterschritten.

 

Der Vorsitzende dankte Herrn Joa und verwies auf den weiteren Gremienlauf. Zunächst werde die Sitzungsvorlage in allen Ortsbeiratssitzungen behandelt, bevor sie am 28.01.2020 erneut im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen thematisiert werde und der Entwurf des FNP 2030 abschließend am 04.02.2020 im Stadtrat zur Offenlage beschlossen werden soll.

 

Herr Kamplade wies darauf hin, dass die Entwurfsplanung des FNP 2030 im Stadtbauamt sowie im Internet einsehbar sei. Zudem werde die Entwurfsplanung des FNP 2030 allen Behörden und Sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Verfügung gestellt. Voraussichtlich könne der FNP 2030 Ende des Jahres 2020 abschließend behandelt und verabschiedet werden.

Zu guter Letzt erwähnte Herr Kamplade, dass sechs Flächen aus der weiteren Betrachtung herausgenommen wurden, da die Regionalplanung sich verzögere und diese Flächen erst nach der Fortschreibung der Ziele der Landesplanung genehmigt werden können. Für diese Flächen werde in zwei bis drei Jahren die Offenlage und Beschlussfassung nachgeholt.

 

Ausschussmitglied Frau Saßnowski lobte den Vortrag und die Arbeit, die in die Erstellung des Dokuments gesteckt wurde. Der FNP 2030 umfasse alle Komponenten des städtischen Lebens, damit die Menschen auch zukünftig „gerne in Landau leben wollen“.

Frau Saßnowski bat abschließend alle Beteiligten, darauf zu achten, Flächen einzusparen.

 

Ausschussmitglied Herr Löffel dankte für die Darstellung des FNP-Entwurfs. Schwerpunkt des FNP sei die bauliche Entwicklung der Stadt. Herr Löffel war sich sicher, dass die Bedürfnisse, wie sie im Moment vorherrschen, auch weiterhin bestehen bleiben. Wenn Arbeitsplätze geschaffen werden, müsste letztlich auch die Herstellung von Wohnraum erfolgen. Herr Löffel betonte in diesem Zusammenhang, dass die Innenentwicklung an ihre Grenzen gestoßen sei und die Stadt auf die Entwicklung von Außenflächen angewiesen sei. Erfreulich sei aber auch, dass der „Schwellenwert Wohnen“ von max. 28 ha deutlich unterschritten werde.

Insgesamt begrüßte Herr Löffel die Sitzungsvorlage und signalisierte seine Zustimmung.

 

Ausschussmitglied Herr Eisold habe sich intensiv mit der ausführlichen Planung des FNP-Entwurfs beschäftigt und bat um die Beantwortung seiner Fragen hinsichtlich des geplanten Neubaugebiets südlich der Wollmesheimer Höhe. Herr Eisold fragte nach dem Zeitablauf, der verkehrlichen Erschließung des Gebiets, die Frischluftzufuhr und die Einbindung von angrenzenden Gemeinden des Kreises – auch im Hinblick auf die Diskussion rund um den Fortbestand der Kreisfreiheit der Stadt Landau.

 

Herr Kamplade nahm Bezug auf Herrn Eisolds Fragen zu dem Gebiet südlich der Wollmesheimer Höhe und erklärte, dass die Entwicklung „Landau-Südwest“ in einem Stufenkonzept erfolgen werde und zunächst eine ca. 5 ha-große Fläche entwickelt werden soll. Der Zielabweichungsbescheid liege bereits vor und die Bauleitplanung für das Gebiet laufe parallel zum Aufstellungsverfahren des FNP 2030 und werde bis 2021 abgeschlossen. Somit könne Baurecht geschaffen werden und das Gebiet in den nächsten Jahren erschlossen werden. Die restlichen ca. 7 ha des Areals in Landau-Südwest zählen zur 2. Stufe des Entwicklungskonzepts und könnten mit zwei bis drei Jahren Verzögerung realisiert werden. Letztlich hänge das Zeitfenster für die Entwicklung von der Teilfortschreibung des Regionalplans (voraussichtlich im Jahr 2023) ab. Der angelaufene Realisierungswettbewerb „Landau-Südwest“ berücksichtige diese stufenweise Entwicklung.

Weiterhin ging Herr Kamplade auf das Verkehrskonzept, das dem FNP 2030 zugrunde liegt, ein. Im Straßennetz seien keine Neubauten geplant. Berücksichtigung im Planwerk des FNP 2030 habe allerdings eine mögliche Ostumgehung Arzheims und der B10-Ausbau gefunden. Insgesamt, so Herr Kamplade, fließen die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchungen in das Planwerk des FNP 2030 ein. Sicher sei, dass es ein höheres Verkehrsaufkommen geben werde. Die Mobilität und bestehende Wegenetze müssen deshalb optimiert werden. Hierzu verwies Herr Kamplade auf das Integrierte Mobilitätskonzept.

Zum angesprochen Thema „Frischluftzufuhr“ erklärte Herr Kamplade, dass die neue Siedlung südlich der Wollmesheimer Höhe hinsichtlich der Frischluftschneisen von geringer Bedeutung sei, da die Kaltluftströme entlang der Bachtäler verlaufen. Eine Ausnahme stelle der ehemalige Rangierbahnhof dar.

Die Diskussion um die Kreisfreiheit habe keine Auswirkung auf das FNP-Verfahren, da die Planungshoheit den Gemeinden obliege, wie Herr Kamplade erläuterte.

 

Ausschussmitglied Herr Freiermuth sprach Herrn Joa seinen Dank für die vorgelegte „Fleißarbeit“ aus. Insgesamt war Herr Freiermuth davon überzeugt, ein gutes Ergebnis mit dem Entwurf des FNP 2030 erlangt zu haben, das Basis für eine gute Steuerung für die Stadtentwicklung sei.

Zufrieden zeigte sich Herr Freiermuth auch über den Kompromiss, Außenflächen zu entwickeln. Dies sei schließlich auch der lang gehegte Wunsch von vielen Ortsteilen gewesen. Ihm war jedoch auch bewusst, dass die Neuaufstellung des FNP vom LEP IV (Landesentwicklungsplan) und dem Regionalplan beeinflusst werde.

Zum Schluss signalisierte Herr Freiermuth seine Zustimmung zur Sitzungsvorlage.

 

Ausschussmitglied Frau Kleemann werde nicht zustimmen.

 

Ausschussmitglied Herr Herrmann war der Meinung, dass im vorgelegten FNP-Entwurf die Stadtdörfer zu stark „abgehängt“ seien. Er appellierte, mehr Flächen für den Bau von Einfamilien- und Doppelhäusern, speziell für Familien, zu berücksichtigen.

 

Ausschussmitglied Herr Schmidt würdigte die Arbeit von Herrn Joa und den Beteiligten der Stadtverwaltung. Begrüßenswert empfand Herr Schmidt die Unterschreitung des „Schwellenwerts Wohnen“.


Seitens der Ausschussmitglieder gab es keinen weiteren Klärungsbedarf, so dass der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen die nachfolgenden Beschlussvorschläge den Ortsbeiräten sowie dem Stadtrat empfahl.