Beschluss: mehrheitlich beschlossen/mit Änderungen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Der Ortsbeirat beschloss grundsätzlich dem Beschlussvorschlag der Sitzungsvorlage zu folgen, jedoch verbunden mit dem nachfolgenden Antrag an den Oberbürgermeister der Stadt Landau in der Pfalz zur Vorlage und Behandlung im Bauausschuss und Behandlung sowie Entscheidung im Stadtrat:

 

Wir, der Nußdorfer Ortsbeirat, beantragen die Änderung der Darstellung des Arrondierungspotentiales zwischen Weidwiesenweg und Boschweg im jetzigen Entwurf des Flächennutzungsplanes in der Sitzungsvorlage 610/588/2019 Anl.2 und Anl. 2_1 von „Punkt 9.2 „Kleingartenfläche“ auf Wohnbaufläche umzuwandeln, soweit Eigentümer dieser Flächen verkaufsbereit, im Sinne des Baulandmodells, an die Stadt Landau in der Pfalz sind.

 

Begründung siehe vorausgehender Protokolltext.

 

 

Beschlussvorschlag der Sitzungsvorlage:

1.         Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Vorentwurfsfassung des Flächennutzungsplans vom Juni 2018 entsprechend den in der als Anlage 4 beigefügten Synopse vom 5. November 2019 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.              Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen zur Vorentwurfsfassung des Flächennutzungsplans 2030 vom Juni 2018 entsprechend den in der als Anlage 3 beigefügten Synopse vom 5. November 2019 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

3.              Der Entwurf des Flächennutzungsplans 2030 wird in der Fassung vom November 2019 zur Offenlage beschlossen. Die Begründung und der Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung werden gebilligt (Anlagen 1, 2 und 2.1)

 

4.              Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des Flächennutzungsplans in der Fassung vom November 2019 nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage.

 

Es erfolgte ein umfangreicher Informations- und Meinungsaustausch.

 

Letztlich ist in der aktuellen Planung des Flächennutzungsplanes 2030 (FNP) nur eine Fläche zur Wohnbauentwicklung für den Ortsteil Nußdorf vorgesehen (westlich des Friedhofes). Der Ortsbeirat hatte sich jedoch zurückliegend auch für Entwicklung der Arrondierungsflächen am Weidwiesenweg und Boschweg ausgesprochen. Hierbei handelt es sich auch um Flächen, durch welche die anvisierten ca. 50 - 60 Wohneinheiten im Ortsteil Nußdorf im Rahmen des Projektes „Landau baut Zukunft“, erreicht werden könnten. Für die Winzerschaft ist von Vorteil, dass in diesem Bereich keine Weinberge gelegen sind. Zudem erfolgt derzeit die Abfrage zur Verkaufsbereitschaft der Eigentümer. Für die Entwicklung der beiden Flächen spricht auch, dass durch die bereits vorhandene Infrastruktur, eine Umsetzung, einfacher, evtl. kostengünstiger möglich ist und weniger neue Fläche versiegelt würde.   


Die Abstimmung erfolgte mit 12 Ja-Stimmen, einer Gegenstimme und einer Enthaltung mehrheitlich.