Der Vorsitzende leitete in die Informationsvorlage der Bauordnungsabteilung vom 12.11.2019, die der Niederschrift als Anlage beigefügt ist, ein und übergab das Wort an Herrn Kamplade.

 

Herr Kamplade erwähnte, dass es sich zwar bei der geplanten Bebauung mit Flachdach und hochformatigen Fenstern um einen Widerspruch zur gültigen Gestaltungssatzung für den Ortsteil Queichheim handele, sich das Wohnhaus jedoch gut in die vorhandene Bebauung des Blumengeschäfts einfügen würde.

 

Ausschussmitglied Herr Löffel war gespannt, wie der Ortsbeirat das Vorhaben bewerten werde. Letztlich würde das Bauvorhaben nicht im Ortskern liegen und das ortsübliche Erscheinungsbild beeinträchtigen.

 

Ausschussmitglied Frau Kleemann fragte zum Verständnis, ob es sich um eine rückseitige Bebauung handele.

 

Herr Kamplade ging auf Frau Kleemanns Frage ein und erklärte ihr, dass dies im Sinne der Satzung so gesehen werden könnte und bei Bebauungen in zweiter und/oder dritter Reihe durchaus eine Errichtung von Flachdächern möglich sei, da die Gestaltungssatzung nicht greife.

 

Ausschussmitglied Herr Maier hielt es für sinnvoll, die Gestaltungssatzungen, wie bereits von der Verwaltung veranlasst, zu überarbeiten.

 


Der Vorsitzende erklärte im Anschluss die Informationsvorlage als zur Kenntnis genommen.