1.   das Land Rheinland-Pfalz aufzufordern, den Bußgeldkatalog zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Umweltschutzes (Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt und Forsten vom 22. Dezember 2000) an die mittlerweile in anderen Bundesländern wie Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen beschlossenen Sätze anzugleichen.

2.   im Interesse von mehr Sauberkeit in der Stadt eine einheitliche Anhebung und Festsetzung von Verwarnungsgeldern gemäß der Anlage.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Ordnungsamtes vom 11. November 2019, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Ratsmitglied Lerch erinnerte an den Antrag der Fraktionen vom April 2019, mit der Bitte an die Verwaltung eine Anpassung der Verwarngelder zu prüfen. Die Stadt habe sich bei der Prüfung viel Mühe gemacht. Man begrüße die vorgesehene Bußgelderhöhung und auch den Appell an das Land, den Kommunen in Fragen der Bußgeldgestaltung freie Hand zu lassen. Die CDU-Stadtratsfraktion stimme der Vorlage zu.

 

Ratsmitglied Freiermuth betonte, dass auch die FGWG-Stadtratsfraktion hinter der Vorlage stehe.  


Der Stadtrat beschloss einstimmig bei 7 Enthaltungen: