Sitzung: 17.12.2019 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 43, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 860/457/2019
a) gem. § 7 Abs. 2 Ziffer f der Satzung des
Entsorgungs- und Wirtschaftsbetriebs Landau den geprüften Jahresabschluss des
Entsorgungs- und Wirtschaftsbetriebes Landau, Anstalt des öffentlichen Rechts
zum 31.12.2018 wie folgt festzustellen: Summe der Aktivseite und Passivseite
der Bilanz mit 94.026.705,02 € und den Jahresverlust mit 96.728,71 €, der sich
aus folgenden Einzelergebnissen der Betriebszweige zusammensetzt:
Abwasserbeseitigung
mit 373.336,29
€
Abfallentsorgung
mit -353.805,49
€
Bauhof
mit -39.149,75
€
Straßenreinigung
mit -86.203,18
€
Service
9.093,42
€
b) beschließt die Behandlung der
Abschlussergebnisse wie folgt:
Der
Jahresgewinn der Betriebszweige Abwasserbeseitigung und Service wird der
allgemeinen Rücklage zugeführt.
Der Jahresverlust
des Betriebszweiges Abfallentsorgung wird wie folgt behandelt:
§
Ein
Anteil aus den steuerlichen Korrekturbeträgen in Höhe von 128.877, 46 € (gemäß
Betriebsprüfung für den Betrieb gewerblicher Art Papiersammlung) wird mit den
allgemeinen Rücklagen verrechnet.
§
Der
restliche Anteil in Höhe von 224.928,03 € wird dem Verlustvortragskonto
zugewiesen.
Der
Jahresverlust der Betriebszweige Bauhof und Straßenreinigung wird mit der
allgemeinen Rücklage verrechnet.
c) beschließt gemäß § 7 Abs. 2 Ziffer h der Satzung
die Entlastung des gesamten Vorstandes für das Wirtschaftsjahr 2018.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Entsorgungs- und Wirtschaftsbetriebes vom 14. November 2019, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Der Stadtrat beschloss einstimmig: