Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 43, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

a)    gem. § 7 Abs. 2 Ziffer f der Satzung des Entsorgungs- und Wirtschaftsbetriebs Landau den geprüften Jahresabschluss des Entsorgungs- und Wirtschaftsbetriebes Landau, Anstalt des öffentlichen Rechts zum 31.12.2018 wie folgt festzustellen: Summe der Aktivseite und Passivseite der Bilanz mit 94.026.705,02 € und den Jahresverlust mit 96.728,71 €, der sich aus folgenden Einzelergebnissen der Betriebszweige zusammensetzt:

 

      Abwasserbeseitigung mit                                                  373.336,29 €

      Abfallentsorgung mit                                                       -353.805,49 €

      Bauhof mit                                                                           -39.149,75 €

      Straßenreinigung mit                                                         -86.203,18 €

      Service                                                                                      9.093,42 €

 

b)    beschließt die Behandlung der Abschlussergebnisse wie folgt:

 

Der Jahresgewinn der Betriebszweige Abwasserbeseitigung und Service wird der allgemeinen Rücklage zugeführt.

Der Jahresverlust des Betriebszweiges Abfallentsorgung wird wie folgt behandelt:

§  Ein Anteil aus den steuerlichen Korrekturbeträgen in Höhe von 128.877, 46 € (gemäß Betriebsprüfung für den Betrieb gewerblicher Art Papiersammlung) wird mit den allgemeinen Rücklagen verrechnet. 

§  Der restliche Anteil in Höhe von 224.928,03 € wird dem Verlustvortragskonto zugewiesen.

Der Jahresverlust der Betriebszweige Bauhof und Straßenreinigung wird mit der allgemeinen Rücklage verrechnet.

 

c)     beschließt gemäß § 7 Abs. 2 Ziffer h der Satzung die Entlastung des gesamten Vorstandes für das Wirtschaftsjahr 2018.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Entsorgungs- und Wirtschaftsbetriebes vom 14. November 2019, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. 


Der Stadtrat beschloss einstimmig: