Sitzung: 17.12.2019 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 43, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 810/024/2019
der Gesellschafterversammlung zu empfehlen,
den Wirtschaftsplan 2020 für die Stadtholding Landau in der Pfalz GmbH mit
folgenden Ansätzen festzulegen:
1. Erfolgsplan T€ T€
Summe der Erträge
-
Betriebserträge 3.391
-
Aufl. SoPo’s 98
-
sonstiger Ertrag (Zuschuss GML) 100
- sonstiger Ertrag (Ausgleichszahlung gemäß
§ 3
des öffentlichen Betrauungsaktes vom 16.11.2015) 299
- sonstiger Ertrag (ZZV) 0
-
Ergebnisübernahme 1 3.889
Summe
der Aufwendungen
-
Betriebsaufwand 6.927
-
Finanzaufwand 3 6.930
Gesamtergebnis
2020 T€ -3.041
2. Vermögensplan 2020
Summe
der Einnahmen 3.831
Summe
der Ausgaben 3.831
3. Stellenübersicht
4. Anlagen zum Wirtschaftsplan (§ 16 II EigVO
RHP)
4.1 a) Betriebsmittelkreditermächtigung
Der
Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 1.500 T€ festgelegt.
4.1 b) Kreditbedarf
entsprechend
Vermögensplan 2020 T€ 3.223 ***
***
rechnerischer Wert, ohne Zuflüsse aus Beteiligungen.
Im
Bedarfsfall ist eine entsprechende Kreditermächtigung durch den Aufsichtsrat zu erteilen.
4.2 Finanzplan
2021 – 2025
Im Bereich der Beteiligung ist insbesondere darauf hinzuweisen, dass von Seiten der EnergieSüdwest AG noch keine Dividende in das Planergebnis eingeflossen ist. Es sollte damit gerechnet werden, dass im Planungsjahr 2020 der Zufluss aus der Beteiligung an der EnergieSüdwest AG das durch die operativen Verluste generierte Defizit der Stadtholding Landau in der Pfalz GmbH nicht ausgleichen kann. Handelsrechtlich wird es durch eine Verrechnung mit den bisher aufgebauten Gewinnvorträgen weiterhin möglich sein, ein positives Bilanzergebnis auszuweisen.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Stadtholding vom 19. November 2019, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. In diesem Wirtschaftsplan sei keine Dividende der Energie Südwest eingepreist.
Der Stadtrat beschloss einstimmig: