Der Vorsitzende rief den Tagesordnungspunkt samt den beiden Unterpunkten 5.1 und 5.2 auf. Er übergab das Wort an Herrn Render, der die geplante Bebauung in einem Sachstandsbericht darlegen werde. Im Anschluss könnten dann die Antragsteller ihre Änderungsvorschläge vorstellen.

 

Herr Render zeigte in seinem Vortrag die drei geplanten Bauabschnitte mit jeweils einer eigenen Nutzungsschablone. In jedem Abschnitt gebe es eine eigene bauliche Dichte und differenzierte Höhenfestlegungen. Weiterhin erläuterte Herr Render Begrifflichkeiten wie z.B. die Geschossflächenzahl GFZ und zeigte Fotos vom städtebaulichen Modell, um allgemein einen Eindruck über die Größe des Bauvorhabens zu vermitteln.

 

Der Vorsitzende dankte Herrn Render für die Ausführungen und übergab das Wort an die Antragsteller des Änderungsantrags, vgl. Tagesordnungspunkt 5.1.

 

Ausschussmitglied Herr Löffel begrüßte die Baumaßnahme, da es dem Prinzip „Innen- vor Außenentwicklung“ gerecht werde. Dennoch sollte es bei der Umsetzung von Innenentwicklungsmaßnahmen um die Anpassung an vorhandene Strukturen nach „Maß und Ziel“ gehen. Eine verträgliche Verdichtung sowie die verkehrliche Erschließungssituation sollten mehr berücksichtigt werden. Deshalb werde gefordert, die Mehrfamilienhäuser im rückwärtigen Grundstücksbereich um ein Geschoss zu reduzieren und die Gebäudehöhen insgesamt enger zu fassen.

 

Ausschussmitglied Frau Rocker brachte zum Ausdruck, dass sie und ihre Stadtratsfraktion den Änderungsantrag vollumfänglich unterstützen werden. Es gehe hier um die Wahrung des Gebietscharakters größere Abstandsflächen zwischen den Gebäuden. Die Verdichtung müsse an besagter Stelle maßvoller ausfallen.

 

Ausschussmitglied Herr Schmidt stellte die Frage, ob tatsächlich 10 bis 15 Wohneinheiten aus „ästhetischen Gründen“ wegfallen sollen?

Weiterhin ging Herr Schmidt allgemein auf das Thema Nachverdichtung ein und begrüßte diese in der vorgelegten Form. Seiner Meinung nach würde man aufgrund des Änderungsantrags eine wünschenswerte Verdichtung verhindern.

 

Ausschussmitglied Herr Löffel ging auf Herrn Schmidts Frage ein und erläuterte, wie die Anzahl der wegfallenden Wohneinheiten zustande kam und, dass diese relativ zu bewerten sei. Da es sich um drei Geschosswohnungsbauten handele, bei denen jeweils eine Ebene „herausgenommen“ werde, würde man auf die 10 bis 15 Wohneinheiten kommen. Herr Löffel betonte jedoch, dass der Wegfall der Wohneinheiten nicht die Grundlage des Änderungsantrages sei, sondern die Höhe der Gebäude und deren Massivität.

 

Ausschussmitglied Herr Freiermuth sah Verbindungen zum Projekt an der Schlettstadter Straße. Herrn Freiermuths Auffassung nach gehe es dem Investor in erster Linie um die Gewinnmaximierung.

Herr Freiermuth erklärte weiterhin, dass er den Änderungsantrag unterstützen werde.

Zum Schluss ging Herr Freiermuth auf die Verkehrsproblematik der Zweibrücker Straße ein und berichtete von seinen Erfahrungswerten. Es müsse dringend seitens der Verwaltung entgegengesteuert werden. An besagter Stelle gebe es bereits ohne das geplante Bauprojekt hohe Verkehrsbelastungen.

 

Der Beigeordnete ging auf den Aspekt der Verkehrsbelastung ein und informierte Herrn Freiermuth, dass im Bereich der Bäckereifiliale das Ordnungsamt zukünftig stärker kontrollieren werde.

Zudem berichtete der Beigeordnete, dass die Ausfahrt des hiesigen Bauprojekts leider nur an der Stelle, die in den Planungen enthalten ist, möglich wäre. Es werde aber nur ein Rechtsabbiegen aus der Tiefgarage möglich sein.

 

Weitere Wortmeldungen gab es nicht, so dass der Vorsitzende den Tagesordnungspunkt 5.1 zur Abstimmung brachte.