Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Enthaltungen: 3

Beschlussvorschlag:

1.         Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Vorentwurfsfassung des Flächennutzungsplans vom Juni 2018 entsprechend den in der als Anlage 4 beigefügten Synopse vom 5. November 2019 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.              Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen zur Vorentwurfsfassung des Flächennutzungsplans 2030 vom Juni 2018 entsprechend den in der als Anlage 3 beigefügten Synopse vom 5. November 2019 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

3.              Der Entwurf des Flächennutzungsplans 2030 wird in der Fassung vom November 2019 zur Offenlage beschlossen. Die Begründung und der Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung werden gebilligt (Anlagen 1, 2 und 2.1)

 

4.              Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des Flächennutzungsplans in der Fassung vom November 2019 nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.