Der Vorsitzende beglückwünschte die wiedergewählten wie auch die neu gewählten Mitglieder des Ortsbeirates zu ihrer Wahl.

Er wies sie auf ihre Rechte (§ 30 Abs. 1 GemO) und ihre Pflichten (§§ 20,21,22 GemO) hin.

Anschließend verpflichtete er die Ortsbeiratsmitglieder durch Handschlag, auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten (§ 30 Abs. 2 GemO).

 

Frau Katrin Wind konnte aufgrund eines Auslandsaufenthaltes an der konstituirenden Sitzung nicht teilnehmen. Aus diesem Grunde werde sie in der folgenden Ortsbeiratsitzung als Ortsbeiratsmitglied verpflichtet.