Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 44, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

  1. die nachfolgend aufgeführten und in der Begründung näher erläuterten Kostendeckungsbeiträge bzw. maximalen Zuschussbeträge der Leistungen des Teilhaushaltes 15 für die Jahre 2020 bis 2022:

 

BG*

Leistung

Max. Zuschuss-/ Kostendeckungs- beitrag

2020

Max. Zuschuss-/ Kostendeckungs- beitrag

2021

Max. Zuschuss-/ Kostendeckungs- beitrag

2022

1

Musikpflege

(2620)

2.600

2.600

2.650

1

Goetheparkplaudereien (26102)

7.300

7.400

7.500

1

Kommunale Einrichtungen

(5731)

29.400

29.900

30.300

1

Ausstellungen

(25211)

55.800

55.800

55.800

1

Theater und Konzerte (26101)

178.700

181.400

184.100

1

Stadtbibliothek

(2720)

27.000

27.400

27.800

2

Zoo

(2530)

55 %

55 %

55 %

3

Volkshochschule

(2712)

110.335

111.990

113.670

4

Zuschuss Kommunale Stiftungen

54.951

55.775

56.612

5

Kommunale Tourismusförderung (5752)

Grundsätzliche Anpassung der Berechnungsgrundlage erforderlich

SiVo

200/294/2018

Zuschuss Freibad

(4240)

321.000,00

321.000,00

321.000,00

      *Berechnungsgrundlage

 

  1. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, ab dem Haushaltsjahr 2020 bis spätestens zum 01.09. des Folgejahres darüber zu berichten, ob die vorgenannten maximalen Zuschuss-/Kostendeckungsbeträge eingehalten wurden und/oder gegebenenfalls Maßnahmen zur Einhaltung vorgeschlagen werden bzw. worden sind. Bei eklatanten, unvorhersehbaren Abweichungen behält sich die Kämmereiabteilung/Controlling vor, die Zuschuss-/Kostendeckungsbeträge anzupassen.

 

  1. Spätestens im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltes 2022 sind die                       maximalen Zuschuss-/Kostendeckungsbeiträge der jeweiligen Leistung des Teilhaushaltes 15 anhand der fortgeschrittenen Entwicklung erneut zu evaluieren.

 

  1. Der Antrag zur Übertragung eingesparter Mittel in das Folgejahr ist durch das Fachamt bis spätestens 15.01. des Folgejahres bei der Kämmereiabteilung/Controlling mit Begründung zu stellen. Ausgenommen hiervon ist die Leistung Kommunale Einrichtungen (5731), da es sich hier um jährliche laufende Aufwendungen für Gebäude handelt.

 

 

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Kämmereiabteilung vom 28. November 2019, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Es wird auf die Protokollierung zu Tagesordnungspunkt 12 verwiesen. 


Der Stadtrat beschloss einstimmig: