Sitzung: 17.12.2019 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 44, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 240/113/2019
- die nachfolgend aufgeführten und in
der Begründung näher erläuterten Kostendeckungsbeiträge bzw. maximalen
Zuschussbeträge der Leistungen des Teilhaushaltes 15 für die Jahre 2020
bis 2022:
BG* |
Leistung |
Max.
Zuschuss-/ Kostendeckungs- beitrag 2020 |
Max.
Zuschuss-/ Kostendeckungs- beitrag 2021 |
Max.
Zuschuss-/ Kostendeckungs- beitrag 2022 |
1 |
Musikpflege (2620) |
2.600 |
2.600 |
2.650 |
1 |
Goetheparkplaudereien (26102) |
7.300 |
7.400 |
7.500 |
1 |
Kommunale Einrichtungen (5731) |
29.400 |
29.900 |
30.300 |
1 |
Ausstellungen (25211) |
55.800 |
55.800 |
55.800 |
1 |
Theater und Konzerte (26101) |
178.700 |
181.400 |
184.100 |
1 |
Stadtbibliothek (2720) |
27.000 |
27.400 |
27.800 |
2 |
Zoo (2530) |
55 % |
55 % |
55 % |
3 |
Volkshochschule (2712) |
110.335 |
111.990 |
113.670 |
4 |
Zuschuss Kommunale Stiftungen |
54.951 |
55.775 |
56.612 |
5 |
Kommunale Tourismusförderung (5752) |
Grundsätzliche Anpassung der
Berechnungsgrundlage erforderlich |
||
SiVo 200/294/2018 |
Zuschuss Freibad (4240) |
321.000,00 |
321.000,00 |
321.000,00 |
*Berechnungsgrundlage
- Der Stadtrat beauftragt die
Verwaltung, ab dem Haushaltsjahr 2020 bis spätestens zum 01.09. des
Folgejahres darüber zu berichten, ob die vorgenannten maximalen
Zuschuss-/Kostendeckungsbeträge eingehalten wurden und/oder gegebenenfalls
Maßnahmen zur Einhaltung vorgeschlagen werden bzw. worden sind. Bei
eklatanten, unvorhersehbaren Abweichungen behält sich die
Kämmereiabteilung/Controlling vor, die Zuschuss-/Kostendeckungsbeträge
anzupassen.
- Spätestens im Rahmen der
Verabschiedung des Haushaltes 2022 sind die maximalen
Zuschuss-/Kostendeckungsbeiträge der jeweiligen Leistung des
Teilhaushaltes 15 anhand der fortgeschrittenen Entwicklung erneut zu
evaluieren.
- Der Antrag zur Übertragung
eingesparter Mittel in das Folgejahr ist durch das Fachamt bis spätestens
15.01. des Folgejahres bei der Kämmereiabteilung/Controlling mit
Begründung zu stellen. Ausgenommen hiervon ist die Leistung Kommunale
Einrichtungen (5731), da es sich hier um jährliche laufende Aufwendungen
für Gebäude handelt.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Kämmereiabteilung vom 28. November 2019, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Es wird auf die Protokollierung zu Tagesordnungspunkt 12 verwiesen.
Der Stadtrat beschloss einstimmig: