Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 4, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschläge:

 

  1. Für das in der Anlage umgrenzte Gebiet der Gemarkung Landau, westlich der Eichbornstraße wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB der Bebauungsplan „C 40, Eichbornstraße / Ecke Hans-Boner-Straße“ aufgestellt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes C 40, Eichbornstraße / Ecke Hans-Boner-Straß“ ortsüblich bekannt zu machen.

 


Der Vorsitzende führte in die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 22.11.2019, auf die verwiesen wird, gemeinsam mit dem folgenden Tagesordnungspunkt 4 „Satzung über die Veränderungssperre (..)“ ein, da es für diese einen thematischen Zusammenhang gab. Der Vorsitzende übergab sodann das Wort an Herrn Kamplade für weitere Ausführungen.

 

Herr Kamplade erklärte, dass der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan C 40 notwendig sei, um die Veränderungssperre, vgl. Tagesordnungspunkt 4, anzuwenden. Herr Kamplade betonte, dass eine Bebauung nicht verhindert werden solle, sondern es lediglich um die Steuerung hin zu einer maßvolleren Nachverdichtung gehe.

 

Ausschussmitglied Herr Löffel fragte, ob Gespräche mit den Bauherren geführt wurden, was direkt bejaht wurde.

Weiterhin wollte Herr Löffel wissen, ob das Plangebiet bis zur Straße Im Löhl erweitert werden könnte. Denn er könne sich vorstellen, dass dies sinnvoller in Anbetracht der Kosten sei. Insgesamt fand Herr Löffel begrüßenswert, dass der Bebauungsplan C 35 die Grundlage für den Bebauungsplan C 40 sei.

 

Herr Kamplade ging auf Herrn Löffels Fragen ein und bestätigte, dass die Erweiterung des Plangebiets denkbar erscheine. Jedoch sei diese nicht mit dem FNP 2030-Entwurf und Naturschutz konform. Aufgrund dessen wurde der Ansatz einer einreihigen Bebauung verfolgt.

 

Ausschussmitglied Frau Rocker bedauerte, dass die Gespräche mit dem Vorhabenträger nicht zu einem anderen Ergebnis führten. Ihr war noch wichtig zu erwähnen, Umweltgutachten für die weitere Betrachtung einzuholen.

 

Ausschussmitglied Frau Heidbreder sei im Allgemeinen für Nachverdichtungen und werde der Sitzungsvorlage deshalb nicht zustimmen. Es sei ihrer Ansicht nach nicht erforderlich, den Villencharakter des Gebietes zu erhalten.

 

Ausschussmitglied Herr Freiermuth appellierte im Gegensatz zu Frau Heidbreder, den gebietstypischen Charakter zu wahren und hielt daher auch eine Veränderungssperre (vgl. Tagesordnungspunkt 4) für sinnvoll.

 

Ausschussmitglied Herr Niederberger hinterfragte, ob die Entstehung von fünf Wohneinheiten den hohen Aufwand und die Kosten für ein Bebauungsplanverfahren und eine Veränderungssperre rechtfertigen würden.

 

Der Vorsitzende erinnerte daran, wie der Auftrag des Stadtrates an die Verwaltung lautete und dieser nun mit den vorgelegten Sitzungsvorlagen vollzogen werde.

 

Ausschussmitglied Frau Kleemann hielt die Vorgehensweise für gut, da diese als wichtig für die Akzeptanz von Anträgen zu werten sei. Sie regte an, dennoch vorsichtig zu bleiben.


Weiteren Klärungsbedarf gab es nicht, so dass der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen im Anschluss mehrheitlich bei vier Gegenstimmen und einer Enthaltung dem Stadtrat die nachgenannten Beschlussvorschläge empfahl.