Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 31, Nein: 12, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

  1. Für das in der Anlage umgrenzte Gebiet der Gemarkung Landau, westlich der Eichbornstraße wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB der Bebauungsplan „C 40, Eichbornstraße / Ecke Hans-Boner-Straße“ aufgestellt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes C 40, Eichbornstraße / Ecke Hans-Boner-Straße " ortsüblich bekannt zu machen.

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 22. November 2019, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. 


Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 31 Ja- und 12 Nein-Stimmen: