Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 31, Nein: 12, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1.         Für das Gebiet der Gemarkung Landau, westlich der Eichbornstraße wird eine Veränderungssperre gem. § 14 Abs. 1 i. V. m. § 16 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

 

2.       Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über die Satzung der Veränderungssperre ortsüblich bekannt zu machen.

 


Der Vorsitzende erläuterte di Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 22. November 2019, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. 


Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 31 Ja- und 12 Nein-Stimmen: