Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage zum Aktionsplan nach der UN-Behindertenrechtskonvention. Er wies insbesondere auf die Entstehung des Aktionsplanes hin und Bedankte sich bei den Mitgliedern der Arbeitsgruppe für die geleistete Arbeit.

 

Frau Leim wies darauf hin, dass dem Thema „Beratung“ im Aktionsplan mehr Raum eingeräumt werden sollte. Auch fehle das Budget für ein selbstbestimmtes Leben und das BTHG sei ebenfalls nicht erwähnt. Es sei auch dringend erforderlich Gymnasien barrierefrei zu gestalten, damit für Betroffene auch tatsächlich Wahlmöglichkeiten bestünden.

 

Herr Kolain wies darauf hin, dass es bei dem Aktionsplan darum gehe die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen. Es sei nicht Aufgabe des Aktionsplanes die geltende Rechtslage wiederzugeben. Außerdem handele es sich zunächst um den ersten Schritt. Zukünftige Aktionspläne würden sicher größer und vollständiger werden.

 

Frau Frey erklärte, dass viele Schulen nicht barrierefrei wären und somit die Bedingungen nicht allen Schulen gleich sind.

 

Herr Dawo wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Besuche von Regelschulen soweit möglich auch ermöglicht würden. Aber auch weiterhin hätten Förderschulen ihre Berechtigung und auch Zulauf.

 

Auch Frau Burgdörfer wies darauf hin, dass es unterschiedliche Belange gäbe und alle diese Belange Berücksichtigung finden müssten. Der Aktionsplan sei ein guter Schritt auf diesem Weg.

 

Herr Kolain ergänzte, dass gerade die erforderliche Angebotsvielfalt das Ziel sei. Diese sei für die Betroffenen wichtig um selbstbestimmte Entscheidungen treffen zu können.

 

Der Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Herr Leidner, wies auf den Mehrwert auch für andere Personengruppen, zum Beispiel ältere Menschen, hin.

 


Der Sozialausschuss stimmte der Sitzungsvorlage daraufhin einstimmig zu.