Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag:

1.         Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Vorentwurfsfassung des Flächennutzungsplans vom Juni 2018 entsprechend den in der als Anlage 4 beigefügten Synopse vom 5. November 2019 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.             Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen zur Vorentwurfsfassung des Flächennutzungsplans 2030 vom Juni 2018 entsprechend den in der als Anlage 3 beigefügten Synopse vom 5. November 2019 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

3.             Der Entwurf des Flächennutzungsplans 2030 wird in der Fassung vom November 2019 zur Offenlage beschlossen. Die Begründung und der Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung werden gebilligt (Anlagen 1, 2 und 2.1)

 

4.             Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des Flächennutzungsplans in der Fassung vom November 2019 nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

 


Die Vorsitzende, Frau Annette Krohmer, gab die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 13.11.2019 bekannt.

 

Sie begrüßte Herrn Maximilian Render, Mitarbeiter der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung.

 

Herr Render erläuterte den Plan ausführlich.

 

Oliver Wittmann schlug vor für einen Lärmschutz für das Projekt „Kommune der Zukunft – Refugium Queichwiesen“, eine Liniensignatur im Plan aufzunehmen. Erdaufkommen aus anfallenden Bauprojekten könnten so sinnvoll untergebracht werden. Herr Render wird diesen Einwand an den Projektführenden, Herrn Joa, weitergeben.

 

Herr Wittmann wies darauf hin, dass in Bezug auf weitere geplante Gewerbeflächen und den damit verbundenen Flächenversiegelungen der Hochwasserschutz beachtet werden müsse. In Queichheim sind bei den Starkregenereignissen etliche Schäden zu verzeichnen gewesen. Die SGD habe dies bereits angemerkt. Auch diese Anmerkung werde Herr Render an Herrn Joa weitergeben.

 


Das Gremium stimmte mehrheitlich bei 8 Zustimmungen, 2 Enthaltungen und
1 Gegenstimme für die Sitzungsvorlage.