Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

  1. Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange  nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangen Stellungnahmen zur Vorentwurfsfassung des Flächennutzungsplan vom Juni 2018 entsprechend den in der als Anlage 4 beigefügten Synopse vom 5. November 2019 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.
  2. Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der frühzeigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen zur Vorentwurfsverfassung des Flächennutzungsplans 2030 vom Juni 2018 entsprechend den in der Anlage 3 beigefügten Synopse vom 5. November 2019 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.
  3. Der Entwurf des Flächennutzungsplanes 2030 wird in der Fassung vom November 2019 zur Offenlage beschlossen. Die Begründung und der Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung werden gebilligt (Anlagen 1, 2 und 2.1)
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom Noember 2019 nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 


Herr Theuer äußert Bedenken, dass die im Plan eingezeichnete Ausgleichsfläche ein Wohngebiet nach Osten in Richtung Bornheim zukünftig verhindern könnte. Sie soll an anderer Stelle eingefügt werden.  Des weiteren stellt er fest, dass eine Hochspannungsleitung über der Turnhalle in den Flächennutzungsplan eingezeichnet  ist.

Herr Maier erklärt dem Ortsbeirat den Lärmaktionsplan der Stadt Landau.

 


Der Ortsbeirat stimmt der Sitzungsvorlage einstimmig zu.