Sitzung: 11.12.2019 Ortsbeirat Arzheim
Baumaßnahme des
IHC Landau 1999 e. V.
Herr Jochen Blecher, Dorfentwicklungspartner, informierte über den Sachstand zur Baumaßnahme des IHC Landau 1999 e. V. auf dem Arzheimer Sportplatzgelände.
Der IHC hat inzw. den Förderantrag gestellt und bis zum Ende des Jahres dürfte die Finanzierung stehen. Der IHC hatte mitunter das Problem, dass er sich kurzfristig um einen anderen Architekten bemühen musste. Durch den neuen Architekten konnte das Projekt besser, flexibler und auch kostengünstiger vorangebracht werden. Das Investitionsvolumen beträgt ca. 900.000 €. Der Baubeginn ist für den Herbst 2020 anvisiert.
Arzheimer
Hauptstraße
Begrünung
Der Vorsitzende informierte über die heute erfolgte Ortsbegehung. Unter anderem wegen der im Boden verlaufenden Leitungen werden nicht alle in Frage kommenden Stellen realisiert werden können.
Gem. der Nachricht von Frau Müller, Grünflächenabteilung, wird diese Abteilung die Pflege und Kosten für die Rankpflanzen an den beiden Rankbögen und den dazugehörigen Beeten übernehmen. Die Bepflanzung der anderen Beete erfolgt ebenfalls über die Grünflächenabteilung. Deren Pflege erfolgt dann jedoch durch die jeweiligen Anwohner. Diesbezüglich werden Nutzungsvereinbarungen getroffen. Sollte die Pflege aufgegeben werden und sich kein Nachfolger finden, werden die Beete mit Pflaster verschlossen.
Herr Moayyedi, Abt. Mobilität und Verkehrsinfrastruktur, möchte einen Plan vorbereiten und diesen dem Ortsbeirat vorstellen.
Gem. Ortsbeiratsmitglied Bonnemann sei das Zukunftsziel, dass die Fußgänger sicher durch den Ort gehen können. Sie findet es nicht gut, dass keine Gehwege (Kalmitstraße) vorhanden sind.
Allgemeine Informationen
In der Arzheimer Hauptstraße bleibt „Anlieger frei“ bestehen bis die Baustelle offiziell freigegeben wird, weil die Baumaßnahme noch nicht abgeschlossen ist, so der Vorsitzende.
Bzgl. des Schadens am Anwesen in der Arzheimer Hauptstraße wird der Eigentümer dem Stadtbauamt ein Gutachten zukommen lassen.
Aufgrund dessen, dass die Baufirma vermehrt auch über Wirtschaftswege fährt, wird dies der Vorsitzende gegenüber der Baufirma reklamieren.
Überwuchs
Ortsbeiratsmitglied Linda Klein führte an, dass die Anlieger des Schallschen Gartens ihren Überwuchs entfernen sollten.
Der Vorsitzende bestätigte, dass neben der Kehr- und Räumpflicht auch die Hecken vom Eigentümer entsprechend zurückgeschnitten werden müssen.
Regenrückhaltebecken
– Platzbedarf einer Baufirma
Ortsbeiratsmitglied Travnicek sprach an, dass sich das Regenrückhaltebecken, welches zumindest teilweise verfüllt werden soll, dann als Parkplatz für diese Firma und ein Teil auch als Parkplatz für Wanderer eignen könnte.
Der Vorsitzende wird, sobald dieses Thema akut wird mit Herrn Erdelji, Abt. Mobilität und Verkehrsinfrastruktur sprechen. Der derzeitige Abstellplatz sollte keine Dauerparkplatz werden.
Antrag der Bündnis
90/Die Grünen Ortsbeiratsfraktion vom 20.11.2019
Erstellung eines
öffentl. Parkplatzes innerhalb des Neubaugebietes „Am Bittenweg“
Der Vorsitzende verlas die Stellungnahme von Herrn Lucas Joa, Abt. Stadtplanung und Stadtentwicklung, vom 05.12.2019.
Demnach müsste sich der Parkplatz zur Anbindung an den Bestandsort im nördlichen Bereich des Neubaugebietes befinden und hätte einen Platzbedarf von ca. 500 m².
Ein öffentlicher Parkplatz ist baurechtlich als „öffentliche Verkehrsfläche“ einzuordnen. Das Neubaugebiet soll als „Allgemeines Wohngebiet (WA)“ gem. § 4 BauNVO festgesetzt werden. Zur Beurteilung der Verträglichkeit zwischen dem WA und einem Parkplatz wäre eine schalltechnische Untersuchung im Rahmen des Bebauungsplanes erforderlich.
Zur Entwicklung der Neubaugebiete in den Landauer Ortsteilen wurden Seitens der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) gezielt Auflagen gemacht. Die Baugebiete gelten als sonderfinanzierte Maßnahmen, woraus sich ein zwingend zu beachtender Handlungsleitfaden ergibt. Finanzierbar sind nur Maßnahmen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Baugebietsentwicklung stehen. Weder Kosten für einen notwendigen Flächenerwerb, für ein schalltechn. Gutachten, noch Herstellungskosten für den öffentl. Parkplatz sind in der Gesamtkalkulation der Baugebietsentwicklung berücksichtigt, so dass sie auch nicht bei der Ermittlung des Ankaufspreises und des bereits kalkulierten Verkaufspreises berücksichtigt wurden. Ohne dies kann die Herstellung eines Parkplatzes nicht über das Baulandentwicklungsmodell der Stadt Landau erfolgen.
Der Ortsbeirat nahm dies zur Kenntnis.
Geschwindigkeitsmessanlage
Eine Geschwindigkeitsmessanlage ist jetzt in der Prinz-Eugen-Straße installiert. 2. stv. Ortsvorsteher Hieb stellte eine Datenauswertung vor. Die Verkehrsteilnehmer fahren langsamer.