Sitzung: 17.12.2019 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 15, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 100/300/2019
- Der
Stadtrat bestellt aus seiner Mitte nach § 9 Absatz 3 Hauptsatzung eine
Beauftragte/einen Beauftragten für die Belange der Universitätsstadt
Landau in der Pfalz. Für die Bestellung kann jede Fraktion, jedes
Ratsmitglied und der Oberbürgermeister als Vorsitzender Vorschläge
unterbreiten. Die Wahl erfolgt nach § 40 Gemeindeordnung (GemO).
- Der/dem
Beauftragten werden die in der Begründung genannten Aufgaben übertragen.
Sie/Er wird dem Dezernat III – hauptamtlicher Beigeordneter - zugeordnet.
Ihm/Ihr steht es offen, beim Oberbürgermeister oder dem zuständigen
Dezernenten zu beantragen, dass Angelegenheiten aus dem übertragenen
Aufgabenbereich dem Stadtrat zur Beratung und Entscheidung vorgelegt
werden.
- Die
Bestellung erfolgt ab 1. Januar 2020 für die Dauer der Wahlperiode des am
26. Mai 2019 gewählten Stadtrates.
- Die/der
Beauftragte berichtet regelmäßig dem Stadtrat und ggfls. dem zu bildenden
Universitätsausschuss auch schriftlich über die Tätigkeiten.
- Für die mit dem Amt verbundenen Aufwendungen und die notwendigen baren Auslagen wird eine Aufwandsentschädigung nach § 9 Absatz 3 i. V. m. § 2 Absatz 2 der Hauptsatzung gezahlt. Dies sind 375 € monatlich.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des
Hauptamtes vom 10. Dezember 2019, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt
ist.
Ratsmitglied Dr.
Migl bekräftigte, dass die
Stelle aus ihrer Sicht nicht erforderlich sei, da es hierfür mittlerweile einen
Dezernenten gebe. Die Pfeffer und Salz-Stadtratsfraktion lehne die Vorlage ab.
Ratsmitglied
Freiermuth war der Meinung,
dass man sich das Geld für diese Stelle sparen könnte. Auch die
FWG-Stadtratsfraktion lehne die Vorlage ab.
Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 29 Ja- und 15 Nein-Stimmen: