Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 15, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

  1. Der Stadtrat bestellt aus seiner Mitte nach § 9 Absatz 3 Hauptsatzung eine Beauftragte/einen Beauftragten für die Belange der Universitätsstadt Landau in der Pfalz. Für die Bestellung kann jede Fraktion, jedes Ratsmitglied und der Oberbürgermeister als Vorsitzender Vorschläge unterbreiten. Die Wahl erfolgt nach § 40 Gemeindeordnung (GemO).
  2. Der/dem Beauftragten werden die in der Begründung genannten Aufgaben übertragen. Sie/Er wird dem Dezernat III – hauptamtlicher Beigeordneter - zugeordnet. Ihm/Ihr steht es offen, beim Oberbürgermeister oder dem zuständigen Dezernenten zu beantragen, dass Angelegenheiten aus dem übertragenen Aufgabenbereich dem Stadtrat zur Beratung und Entscheidung vorgelegt werden.
  3. Die Bestellung erfolgt ab 1. Januar 2020 für die Dauer der Wahlperiode des am 26. Mai 2019 gewählten Stadtrates.
  4. Die/der Beauftragte berichtet regelmäßig dem Stadtrat und ggfls. dem zu bildenden Universitätsausschuss auch schriftlich über die Tätigkeiten.
  5. Für die mit dem Amt verbundenen Aufwendungen und die notwendigen baren Auslagen wird eine Aufwandsentschädigung nach § 9 Absatz 3 i. V. m. § 2 Absatz 2 der Hauptsatzung gezahlt. Dies sind 375 € monatlich.

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Hauptamtes vom 10. Dezember 2019, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Ratsmitglied Dr. Migl bekräftigte, dass die Stelle aus ihrer Sicht nicht erforderlich sei, da es hierfür mittlerweile einen Dezernenten gebe. Die Pfeffer und Salz-Stadtratsfraktion lehne die Vorlage ab.

 

Ratsmitglied Freiermuth war der Meinung, dass man sich das Geld für diese Stelle sparen könnte. Auch die FWG-Stadtratsfraktion lehne die Vorlage ab. 

 

    


Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 29 Ja- und 15 Nein-Stimmen: