Sitzung: 04.02.2020 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 33, Nein: 2, Enthaltungen: 7, Befangen: 0
Vorlage: 610/588/2019
1. Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen
der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur
Vorentwurfsfassung des Flächennutzungsplans vom Juni 2018 entsprechend den in
der als Anlage 4 beigefügten Synopse vom 21. Januar 2020 niedergelegten
Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil
dieses Beschlusses.
2. Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen
der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB vorgebrachten
Anregungen zur Vorentwurfsfassung des Flächennutzungsplans 2030 vom Juni 2018
entsprechend den in der als Anlage 3 beigefügten Synopse vom 21. Januar 2020
niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist
Bestandteil dieses Beschlusses.
3. Der Entwurf des Flächennutzungsplans 2030
wird in der Fassung vom Januar 2020 zur Offenlage beschlossen. Die Begründung
und der Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung werden gebilligt
(Anlagen 1, 2 und 2.1)
4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf
des Flächennutzungsplans in der Fassung vom Januar 2020 nach § 3 Abs. 2 BauGB
öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des
Stadtbauamtes vom 30. Januar 2020, die dieser Niederschrift als Anlage
beigefügt ist. Dieser vorliegende Entwurf sei das Ergebnis von 2 Jahren Arbeit,
in denen die verschiedensten Daten und Fakten zusammengetragen worden seien.
Nach den vorangegangenen Beratungen in den Gremien sei jetzt beispielsweise die
Ortsumfahrung Arzheim nicht mehr vorgesehen. Jetzt gehe es um die Offenlage des
Entwurfs. Danach werde man die eingehenden Stellungnahmen zusammenfassen und
dann den Flächennutzungsplan zur Abstimmung vorlegen. Den Antrag der FWG sehe
die Verwaltung kritisch, da es schwierig sei, die Perspektivflächen über 2030
hinaus zu platzieren. Dies deshalb, weil die Regionalplanung von einer
Siedlungsentwicklung in der Kernstadt ausgehe. Er schlage vor, den FWG-Antrag
mit in die Gesamtbetrachtung aufzunehmen.
Ratsmitglied
Freiermuth erläuterte den
Antrag der FWG-Stadtratsfraktion. Es sei wichtig, die Ortsteile nicht hinten
runter fallen zu lassen. Alle Ortsteile hätten sich Gedanken gemacht, wie es
evtl. weitergehen könnte nach 2030. Es wäre unredlich, dies nicht zu
berücksichtigen.
Ratsmitglied
Saßnowski stellte fest, dass
Landau in den vergangenen Jahren gewachsen sei. Niemand aber wisse, wie die
Welt in 10 Jahren aussehe. Die Stadt Landau komme irgendwann an ihre Grenzen.
Es sei wichtig, Schritt für Schritt zu gehen. Daher begrüße man diesen
Flächennutzungsplan und werde als GRÜNE-Stadtratsfraktion auch zustimmen. Der
vorliegende Plan treibe eine Bebauung mit dem Maß der Mitte voran. Es habe ein
Umdenken stattgefunden, dass man mit den vorhandenen Ressourcen sparsam umgehen
müsse. Insofern sei der Plan auch eine Mahnung, die Grenzen nicht zu vergessen.
Ratsmitglied
Löffel sah den
Flächennutzungsplan als Grundlage für die Entwicklung der Stadt in den nächsten
10 Jahren. Es sei ein maßvoller Plan, der eine Basis schaffe für eine
gleichmäßige Entwicklung von Wohnen und Arbeiten. Man sehe es auch als wichtig
an, den Stadtteilen Perspektiven zu geben. Dies müsse in den Fokus gerückt werden.
Die CDU-Stadtratsfraktion stimme der Vorlage zu.
Ratsmitglied
Maier stellte die
grundsätzliche Frage, ob überhaupt Perspektivflächen aufgenommen werden. Die
SPD wolle den heutigen Offenlagebeschluss verschieben und erst den Antrag der
FWG behandeln. Wenn man abstimme, dann erde die SPD-Stadtratsfraktion die
Vorlage ablehnen. Man sehe keinen Grund, überhaupt Perspektivflächen im
Flächennutzungsplan drin zu lassen.
Der Vorsitzende entgegnete, dass man mit den
Perspektivflächen Zeichen setzen wolle für die künftige Entwicklung über 2030
hinaus. Perspektivflächen seien ein reines Vorsichtsinstrumentarium. Die
Schwierigkeit sei, dass man einen Weg finden müsse, diese so im
Flächennutzungsplan unterzubringen, dass die Regionalplanung mitspiele.
Ratsmitglied
Freiermuth war es wichtig,
dass dies nicht unter den Tisch falle. Die Ortsteile hätten hier auch ihre
Rechte. Perspektivflächen machen in jedem Fall Sinn, denn die Menschen suchen
Wohnungen und gerade junge Menschen wollen gerne im Ort bauen.
Ratsmitglied
Herrmann unterstrich, dass
man die Stadtdörfer nicht vernachlässigen dürfe. Man brauche Bauplätze, damit
man die jungen Menschen im Dorf halten könne.
Ratsmitglied
Kleemann erklärte, dass die
Pfeffer und Salz-Stadtratsfraktion der Vorlage nicht zustimmen werde. Der
Flächennutzungsplan sehe eine enorme Flächenversiegelung vor und es sei ein
fragwürdiger Bedarf.
Ratsmitglied
Silbernagel betonte, dass
der Flächennutzungsplan die Grundlage für die kommenden Jahre sei. Es sei
wichtig, Ressourcen für die weitere Entwicklung zu schaffen. Die
FDP-Stadtratsfraktion stimme der Vorlage zu. Für den Antrag der FWG bitte man
darum, im Rahmen des Offenlegungsverfahrens Lösungen zu finden.
Ratsmitglied
Schreiner teilte mit, dass
die LINKE-Stadtratsfraktion der Vorlage zustimmen werde. Man begrüße
insbesondere die angestrebte städtebauliche Dichte.
Ratsmitglied
Albrecht bat um Auskunft, ob
es möglich sei, die Auswirkungen des Klimaanpassungskonzeptes in den
Flächennutzungsplan einfließen zu lassen.
Herr Kamplade erläuterte, das die Stadtklimaanalyse Bestandteil der Offenlage sei.
Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 33 Ja-, 2 Nein-Stimmen und 7 Enthaltungen: