Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 33, Nein: 2, Enthaltungen: 7, Befangen: 0

1.       Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Vorentwurfsfassung des Flächennutzungsplans vom Juni 2018 entsprechend den in der als Anlage 4 beigefügten Synopse vom 21. Januar 2020 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.       Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen zur Vorentwurfsfassung des Flächennutzungsplans 2030 vom Juni 2018 entsprechend den in der als Anlage 3 beigefügten Synopse vom 21. Januar 2020 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

3.       Der Entwurf des Flächennutzungsplans 2030 wird in der Fassung vom Januar 2020 zur Offenlage beschlossen. Die Begründung und der Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung werden gebilligt (Anlagen 1, 2 und 2.1)

 

4.       Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des Flächennutzungsplans in der Fassung vom Januar 2020 nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 30. Januar 2020, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Dieser vorliegende Entwurf sei das Ergebnis von 2 Jahren Arbeit, in denen die verschiedensten Daten und Fakten zusammengetragen worden seien. Nach den vorangegangenen Beratungen in den Gremien sei jetzt beispielsweise die Ortsumfahrung Arzheim nicht mehr vorgesehen. Jetzt gehe es um die Offenlage des Entwurfs. Danach werde man die eingehenden Stellungnahmen zusammenfassen und dann den Flächennutzungsplan zur Abstimmung vorlegen. Den Antrag der FWG sehe die Verwaltung kritisch, da es schwierig sei, die Perspektivflächen über 2030 hinaus zu platzieren. Dies deshalb, weil die Regionalplanung von einer Siedlungsentwicklung in der Kernstadt ausgehe. Er schlage vor, den FWG-Antrag mit in die Gesamtbetrachtung aufzunehmen.

 

Ratsmitglied Freiermuth erläuterte den Antrag der FWG-Stadtratsfraktion. Es sei wichtig, die Ortsteile nicht hinten runter fallen zu lassen. Alle Ortsteile hätten sich Gedanken gemacht, wie es evtl. weitergehen könnte nach 2030. Es wäre unredlich, dies nicht zu berücksichtigen.

 

Ratsmitglied Saßnowski stellte fest, dass Landau in den vergangenen Jahren gewachsen sei. Niemand aber wisse, wie die Welt in 10 Jahren aussehe. Die Stadt Landau komme irgendwann an ihre Grenzen. Es sei wichtig, Schritt für Schritt zu gehen. Daher begrüße man diesen Flächennutzungsplan und werde als GRÜNE-Stadtratsfraktion auch zustimmen. Der vorliegende Plan treibe eine Bebauung mit dem Maß der Mitte voran. Es habe ein Umdenken stattgefunden, dass man mit den vorhandenen Ressourcen sparsam umgehen müsse. Insofern sei der Plan auch eine Mahnung, die Grenzen nicht zu vergessen.

 

Ratsmitglied Löffel sah den Flächennutzungsplan als Grundlage für die Entwicklung der Stadt in den nächsten 10 Jahren. Es sei ein maßvoller Plan, der eine Basis schaffe für eine gleichmäßige Entwicklung von Wohnen und Arbeiten. Man sehe es auch als wichtig an, den Stadtteilen Perspektiven zu geben. Dies müsse in den Fokus gerückt werden. Die CDU-Stadtratsfraktion stimme der Vorlage zu.

 

Ratsmitglied Maier stellte die grundsätzliche Frage, ob überhaupt Perspektivflächen aufgenommen werden. Die SPD wolle den heutigen Offenlagebeschluss verschieben und erst den Antrag der FWG behandeln. Wenn man abstimme, dann erde die SPD-Stadtratsfraktion die Vorlage ablehnen. Man sehe keinen Grund, überhaupt Perspektivflächen im Flächennutzungsplan drin zu lassen.

 

Der Vorsitzende entgegnete, dass man mit den Perspektivflächen Zeichen setzen wolle für die künftige Entwicklung über 2030 hinaus. Perspektivflächen seien ein reines Vorsichtsinstrumentarium. Die Schwierigkeit sei, dass man einen Weg finden müsse, diese so im Flächennutzungsplan unterzubringen, dass die Regionalplanung mitspiele.

 

Ratsmitglied Freiermuth war es wichtig, dass dies nicht unter den Tisch falle. Die Ortsteile hätten hier auch ihre Rechte. Perspektivflächen machen in jedem Fall Sinn, denn die Menschen suchen Wohnungen und gerade junge Menschen wollen gerne im Ort bauen.

 

Ratsmitglied Herrmann unterstrich, dass man die Stadtdörfer nicht vernachlässigen dürfe. Man brauche Bauplätze, damit man die jungen Menschen im Dorf halten könne.

 

Ratsmitglied Kleemann erklärte, dass die Pfeffer und Salz-Stadtratsfraktion der Vorlage nicht zustimmen werde. Der Flächennutzungsplan sehe eine enorme Flächenversiegelung vor und es sei ein fragwürdiger Bedarf.

 

Ratsmitglied Silbernagel betonte, dass der Flächennutzungsplan die Grundlage für die kommenden Jahre sei. Es sei wichtig, Ressourcen für die weitere Entwicklung zu schaffen. Die FDP-Stadtratsfraktion stimme der Vorlage zu. Für den Antrag der FWG bitte man darum, im Rahmen des Offenlegungsverfahrens Lösungen zu finden.

 

Ratsmitglied Schreiner teilte mit, dass die LINKE-Stadtratsfraktion der Vorlage zustimmen werde. Man begrüße insbesondere die angestrebte städtebauliche Dichte.

 

Ratsmitglied Albrecht bat um Auskunft, ob es möglich sei, die Auswirkungen des Klimaanpassungskonzeptes in den Flächennutzungsplan einfließen zu lassen.

 

Herr Kamplade erläuterte, das die Stadtklimaanalyse Bestandteil der Offenlage sei.         


Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 33 Ja-, 2 Nein-Stimmen und 7 Enthaltungen: