Der Vorsitzende rief den Tagesordnungspunkt samt den Unterpunkten 3.1, 3.2 und 3.3 sowie 3.3.1 und 3.3.2 auf. An der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans (FNP) 2030 waren und sind viele Institutionen beteiligt, so dass nun im nächsten Schritt dessen Offenlage beschlossen werden könne, vgl. Tagesordnungspunkt 3.1. Der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion, siehe Tagesordnungspunkt 3.3.1, könne zudem direkt in die Offenlage integriert werden. Der Vorsitzende betonte weiterhin, dass sich in der Zwischenzeit alle Ortsbeiräte positionieren und einbringen konnten. Die bisherigen Ergebnisse der Diskussionen werde Herr Joa anhand einer Präsentation vorstellen. Er übergab sodann das Wort an Herrn Joa.

 

Herr Joa zeigte zu Beginn seines Vortrags eine chronologische Übersicht der bisherigen Beratungen in den Gremien. Unterschiedliche Anregungen und Hinweise aus den Ortsbeiratssitzungen seien bei der Verwaltung eingegangen. So kam z.B. in den Ortsbeiratssitzungen Mörzheim und Dammheim zur Sprache, auch Perspektivflächen für eine Entwicklung von Wohnbauflächen nach dem Jahr 2030 in den FNP aufzunehmen. Auch würde die Ausweisung von Biotopverbundflächen eine bauliche Entwicklung verhindern, was Thema sowohl im Ortsbeirat Mörzheim als auch im Ortbeirat Wollmesheim war. Im Ortsbeirat Queichheim wurden unter anderem die fehlenden Lärmschutzanlagen hin zur Autobahn 65 sowie unzureichende Maßnahmen gegen Starkregenereignisse kritisiert. Im Ortsbeirat Arzheim führte die vorgelegte Entwurfsplanung des FNP aufgrund der Ausweisung einer Ortsumfahrung zur Ablehnung der Sitzungsvorlage. Auf letzteres basiere schließlich der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion zur Herausnahme der Ortsumfahrung aus dem Planwerk, welcher in der hiesigen Ausschusssitzung noch unter Tagesordnungspunkt 3.3.1 zur Abstimmung gebracht werde.

Herr Joa informierte, dass sämtliche Anregungen aus den Ortsbeiräten Teil der Offenlage werden und im Ausschuss behandelt und abgewogen werden müssen. Er ergänzte, dass während der Offenlage des FNP 2030 auch noch weitere Stellungnahmen von Behörden sowie von Bürgerinnen und Bürgern eingehen werden, mit denen genauso umzugehen ist. Im Anschluss werde der ggf. überarbeitete FNP-Entwurf erneut in den Gremienlauf gehen. Zwei „Sonderfälle“ werden allerdings bereits zur Offenlage in das vorliegende Planwerk integriert: Zum einen die Fläche des Gewerbeparks D12, für die es noch einer Abstimmung mit der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) hinsichtlich einer Grünzäsur geben werde, und zum anderen die Herausnahme der Ortsumfahrung Arzheim, über die noch abgestimmt werden muss.

 

Der Vorsitzende dankte Herrn Joa für dessen umfassende Arbeit und erwähnte, dass das Thema „Regionalplan“ intensiv in den Städten diskutiert werde. Der Regionalverband schaue wohlwollend auf die Planungen der Stadt Landau. Viele Städte hätten noch nicht den Planungsstand Landaus erreicht, was letztlich den Regionalplan leider weiter verzögern werde.

Da der Tagesordnungspunkt 3 etliche Unterpunkte beinhaltet, schlug der Vorsitzende vor, die Abstimmungen von „unten nach oben“ nach der Fraktionsrunde durchzuführen. Über diese Vorgehensweise bestand Einvernehmen und der Vorsitzende übergab das Wort an die Fraktionen.

 

Ausschussmitglied Frau Saßnowski lobte die gut aufbereiteten Unterlagen. Landau sei gewachsen, was den Bedarf an neuem Wohnraum widerspiegle. Den Menschen müsse allerdings klarwerden, dass nicht mehr in der Art und Weise gebaut werden könne wie bisher. Man dürfe nicht alle Flächen versiegeln und Lebensgrundlagen „zupflastern“. Weiterhin, so Frau Saßnowski, würden die Wünsche der Ortsbeiräte, hier: erneut potentielle Bauflächen in den FNP aufzunehmen, der ökologischen Verträglichkeit widersprechen.

Frau Saßnowski wollte außerdem wissen, wie die Vergabe der Grundstücke nach dem Einheimischenmodell in Dammheim verlief und was hieraus für die nächsten Grundstücksvergaben zu lernen, anzuwenden oder gegebenenfalls zu verbessern sei.

Zum Schluss signalisierte Frau Saßnowski ihre Zustimmung zum Offenlagebeschluss des FNP 2030 und war für eine Herausnahme der Ortsumfahrung Arzheim, gemäß dem Antrag der SPD-Stadtratsfraktion.

 

Ausschussmitglied Herr Lerch nannte den vorgelegten Entwurf des FNP 2030 ein „großes Werk“, der verschiedene Bedarfe und Interessen vernünftig abwäge. So werde z.B. die Nachfrage nach Einfamilienhausbebauungen aber auch nach gefördertem Wohnraum abgedeckt. Herrn Lerch war bewusst, dass die einzelnen Steuerungselemente in Bezug auf die Grundstücksvergabe, insbesondere im Bereich Landau Süd-West, noch zu klären seien.

Herr Lerch ging zudem auf den Antrag der SPD-Stadtratsfraktion ein und riet zur Offenhaltung der Option einer Ortsumfahrung. Wer könne wissen, wie sich die Verkehrssituation in den nächsten 20 Jahren entwickeln werde? Herr Lerch war sich jedoch sicher, dass eine Umgehungsstraße weniger Belastungen für die Anwohnerinnen und Anwohner mit sich ziehen würde als eine Durchgangsstraße, die dann jedoch in Kauf zu nehmen sei, wenn die Option einer Umgehung wegfiele.

Aus den genannten Gründen werden er und seine Stadtratsfraktion gegen den Antrag der SPD stimmen. Den Offenlagebeschluss des FNP 2030 befürworteten sie hingegen.

 

Ausschussmitglied Frau Rocker erläuterte den Antrag ihrer Stadtratsfraktion, der bereits im Mobilitätsausschuss am 22.01.2020 behandelt wurde. So seien beispielsweise die Kosten und einhergehenden Belastungen für die Anwohnerinnen und Anwohner nicht in Relation mit dem Nutzen einer Ortsumfahrung zu sehen. Zudem sei es nicht erforderlich, eine Option im FNP 2030 festzuhalten, da es derzeit kein planungsrechtliches Erfordernis für eine Umgehungsstraße gebe. Langfristig betrachtet, erhoffe man sich, den Pkw-Verkehr zu reduzieren. Ein zusätzliches Angebot an Straßen würde die Verkehrsbelastung in Landau nur erhöhen.

 

Ausschussmitglied Herr Freiermuth merkte an, dass der FNP 2030 die Überlegungen der (baulichen) Entwicklungen für die nächsten Jahre beinhalte. Hinsichtlich der Herausnahme der Ortsumfahrung Arzheims argumentierte Herr Freiermuth, dass diese nicht mittelfristig geplant sei und insgesamt die Mobilität im Umbruch sei. Die Ortsumfahrung würde außerdem durch ein Naturschutzgebiet führen, weshalb er dem Antrag der SPD-Stadtratsfraktion folgen werde und sich gegen die Ortsumfahrung Arzheims positioniere.

Weiterhin war Herr Freiermuth davon überzeugt, dass der Bedarf an Bauflächen für die nächsten Jahre abgedeckt sein dürfte, man aber dennoch vor weiteren Perspektivflächen in den Stadtdörfern über 2030 hinaus die Augen nicht verschließen dürfe.

 

Ausschussmitglied Herr Herrmann sprach sich dafür aus, die Bauplatzvergabe in den Stadtdörfern nicht nur an Einheimische vorzunehmen. Menschen, die sich für Bauplätze interessieren, sollten prinzipiell die Möglichkeit haben, auch an einen Bauplatz zu kommen.

 

Ausschussmitglied Frau Kleemann werde den FNP 2030 ablehnen, weil sie die Ausweisung weiterer Siedlungsflächen in der Kernstadt ablehne.

 

Ausschussmitglied Herr Niederberger erklärte, weshalb er nicht der Herausnahme der Ortsumfahrung Arzheims aus dem Planwerk des FNP 2030 zustimmen werde. Demnach regte er an, zunächst die Mobilitätsentwicklung abzuwarten. Der FNP-Offenlage hingegen werde er zustimmen.

 

Ausschussmitglied Herr Schmidt signalisierte seine Zustimmung zur Herausnahme der Ortsumfahrung und der anschließenden Beschlussfassung zur Offenlage des FNP 2030.

 

Ausschussmitglied Frau Heidbreder fragte nach der Bereitstellung von Zusatzmaterial, wie z.B. einer Karte mit Ausgleichsflächen („Ökokonto“).

 

Herr Joa nahm Bezug auf Frau Heidbreders Frage und erwähnte, dass eine solche Karte zwar kein integraler Bestandteil des FNP sei, es aber kein Problem sei, eine Karte mit „Ökokonto-Flächen“ im Rahmen des Landschaftsplans herzustellen.

 

Der Vorsitzende übergab das Wort an Herrn Kißel, der in seiner Funktion als Ortsvorsteher Arzheims zum ablehnenden Beschluss der Ortsbeiratssitzung Stellung nehmen konnte.

 

Herr Kißel erklärte, dass die sogenannte Ortsumgehung, keine Ortsumgehung sei, da zwei Anwesen vom Hauptort abgeschnitten werden. Eine Umgehungsstraße locke außerdem Schwerlastverkehr an, welcher eine große Belastung für die Anwohnerinnen und Anwohner bedeuten würde. Im Moment würden täglich etwa 2.500 bis 3.000 Fahrzeuge den Ort durchqueren. Mit einer Umgehungsstraße würde sich dieser Wert verdoppeln.

 

Der Vorsitzende vergewisserte sich bei Herrn Kißel, dass die Ablehnung des FNP 2030 nur aufgrund der Ortsumfahrung erfolgte, was ihm direkt bestätigt wurde.

 

Ausschussmitglied Herr Lerch richtete seine Wortmeldung hinsichtlich der Ortsumfahrung Arzheims an Frau Rocker und betonte, dass es sich lediglich um eine Option handele und keine konkrete Bauabsicht bestünde. Auch an Herrn Freiermuth appellierte er, die Option offenzuhalten. Zuletzt richtete sich Herr Lerch an Herrn Kißel und hinterfragte, was wäre, wenn die querenden Fahrzeuge von derzeit 3.000 Stück auf 5.000 ansteigen würden? Er sehe es als hochproblematisch an, die Ortsumfahrung aus der weiteren Planung zu nehmen.

 

Weitere Wortmeldungen gab es nicht, so dass der Vorsitzende in die Abstimmung der einzelnen Tagesordnungspunkte führte.