Der Vorsitzende begrüßte Herrn Hans-Jürgen Büssow, Projektleiter für „Wohnen für Hilfe“ und bat ihn um seinen Bericht.

 

Herr Büssow betonte, dass der Beirat für ältere Menschen das Thema „Wohnen für Hilfe“ auf den Weg gebracht habe. Zunächst gehe es darum, die Begrifflichkeit zu klären; was also ist „Wohnen für Hilfe“?

Zunächst sei festzuhalten, dass ganz normal ein Mietvertrag geschlossen werde zwischen Vermieter und Mieter. Darin werde aber statt einer monetären Miete vereinbart, dass pro qm Wohnfläche eine Stunde Hilfe im Monat zu entrichten ist. Die anfallenden Nebenkosten sind vom Mieter zu tragen. Die Mietdauer müsse mindestens ein Jahr betragen mit einer Probezeit von 4 Wochen. Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Welche Hilfe vom Mieter zu leisten ist, würden die Vertragspartner im Mietvertrag schriftlich vereinbaren, wobei Pflegeleistungen ausgeschlossen seien.

Das Projekt „Wohnen für Hilfe“ biete sich in Landau zur Umsetzung an, da hier ein akuter Mangel an Wohnraum für Studierende herrsche, gleichzeitig aber hätten ältere Menschen oft viel ungenutzten Wohnraum zur Verfügung. Durch dieses Projekt sei Wohnraum für Studierende günstig zu haben, dadurch würde Geld fürs Studium frei, was zur Bildungsgerechtigkeit beitrage. Jung und Alt kämen zusammen, wodurch auch der Vereinsamung älterer Menschen vorgebeugt werden könne. Älteren Menschen werde es zudem ermöglicht, in ihrer eigenen Wohnung zu bleiben.

Für die Umsetzung des Projektes könnten die Räume des Seniorenbüros kostenfrei genutzt werden. Kosten würden für eine Büroausstattung und für die Stelle einer geringfügig Beschäftigten entstehen. 

Um das Projekt auf eine möglichst breite Basis zu stellen, seien verschiedene Akteure angesprochen worden, nämlich das Studierendenwerk, der AstA, die Kirchen, die Fraktionen des Stadtrates und der Pflegestützpunkt.

Man sei mit dem Projekt „Wohnen für Hilfe“ auf einem guten Weg und hoffe, dass man mit dem Beginn des Wintersemesters 2020/21 starten könne.

 

Herr Scherrer bat um Auskunft, ob gerade hinsichtlich der Frage der Pflege die „Gemeindeschwester plus“ eingebunden sei.

 

Herr Büssow erläuterte, dass diese über den Pflegestützpunkt eingebunden sei.

 

Der Bericht von Herrn Büssow ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.