Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16

Beschlussvorschlag:

 

Für das Gebiet des Bebauungsplans „GS 10, Gewerbegebiet Godramstein Süd“ der Stadt Landau in der Pfalz wird eine Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 16 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen (siehe Anlagen).

 

 


Der Vorsitzende leitete in die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 14.01.2020, auf die verwiesen wird, ein, erinnerte an die bereits in den Gremien erfolgte Beratung zum Aufstellungsbeschluss im Winter 2018/2019 und übergab im Anschluss das Wort an die Ausschussmitglieder.

 

Ausschussmitglied Frau Heidbreder berichtete, dass an sie eine Frage eines Ortbeiratsmitglieds hinsichtlich der Höhen der Gebäudeaufstockung herangetragen wurde.

 

Herr Kamplade nahm Bezug auf Frau Heidbreders Wortmeldung und erklärte, dass es sich bei der Aufstockung unter anderem auch um eine großzügige Dachterrasse handeln würde.

 

Ausschussmitglied Herr Freiermuth fragte, ob z.B. Wohnungen für einen Hausmeister entstehen werden.

 

Herr Kamplade ging auf Herrn Freiermuths Frage ein und erwähnte, dass weitere Erweiterungen beantragt wurden, die jedoch den „Bogen überspannen“ würden. Es gebe für den Bereich noch keinen rechtskräftigen Bebauungsplan, der für den Bauantrag herangezogen werden könne, so dass § 34 BauGB gelte. Dieser könne in dem besagten Gebiet keine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherstellen, weshalb der Bebauungsplan und die Veränderungssperre erforderlich werden.

 

Stellvertretendes Ausschussmitglied Herr Bakhtari sprach sich für die Veränderungssperre aus.


Seitens der Ausschussmitglieder gab es keinen weiteren Klärungsbedarf, so dass der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen einstimmig den nachfolgenden Beschlussvorschlag dem Ortsbeirat Godramstein sowie dem Stadtrat empfahl.