Beschlussvorschläge:

 

1.         Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen zur Entwurfsfassung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „C 36, Zweibrücker Straße 23 vom April 2019 entsprechend den in der als Anlage 9 beigefügten Synopse vom 06. Januar 2020 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.              Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Entwurfsfassung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „C 36, Zweibrücker Straße 23 vom April 2019 entsprechend den in der als Anlage 8 beigefügten Synopse vom 06. Januar 2020 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

3.              Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „C 36, Zweibrücker Straße 23 wird in der Fassung vom Januar 2020 zur erneuten Offenlage beschlossen. Die Begründung wird gebilligt (Anlagen 1-7).

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „C 36, Zweibrücker Straße 23 in der Fassung vom Januar 2020 nach § 4 a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB erneut zu beteiligen.

 


Der Vorsitzende rief die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 14.01.2020, auf die verwiesen wird, auf und betonte, dass es bereits eine Offenlage für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „C 36“ gab und diese aufgrund formeller Themen erneut zu erfolgen habe. Weiterhin erläuterte der Vorsitzende, dass die Verwaltung in der Ausschusssitzung am 26.11.2019 beauftragt wurde, dem Bauherrn aufzugeben, die Entwurfsplanung zu ändern und dem Ausschuss einen neuen Planentwurf vorzulegen. Diese neue Konzeption würde nun vorliegen und der Vorsitzende begrüßte den Vorhabenträger, der sich im Publikum befand. Für weitere Erläuterungen übergab der Vorsitzende das Wort an Herrn Kamplade.

 

Herr Kamplade zeigte anhand eines Modells die Veränderungen zur vorherigen Planung. Die nun berücksichtigte Abstufung der Gebäudehöhen wirke vermittelnd zwischen dem Kopfgebäude direkt an der Zweibrücker Straße, das überwiegend für den (geförderten) Mietwohnungsbau vorgesehen sei, und den Mehrfamilien- und Doppelhausbebauungen im Umfeld. Insgesamt wurde die Anzahl der Wohnungen auf 72 reduziert und die Gebäudehöhen seien nun ebenfalls auf ein städtebaulich akzeptables Niveau eingeschränkt worden. Die Tiefgarage für alle Gebäude des Areals werde komplett unter die Erde verlegt, so dass kein Sockel herausragen werde.

Abschließend wies Herr Kamplade auf die verkürzte Offenlage von zwei Wochen hin, falls der Ausschuss der Beschlussvorlage der Verwaltung zustimmen werde. Erst danach könne der Bebauungsplan als Satzung vorbereitet und in den Gremien verabschiedet werden.

 

Ausschussmitglied Frau Heidbreder erinnerte sich an die Historie des Bauvorhabens und zeigte sich froh, dass nun der Bebauungsplan auf den Weg gebracht werden könne. Es handele sich ihrer Auffassung nach um ein gutes Vorhaben der Innenentwicklung, das verträglich sei. Wichtig war, so Frau Heidbreder, eine Akzeptanz in der Nachbarschaft zu erlangen. Dies sei mit dem Kompromiss, der sich in der vorgelegten Planung widerspiegele, gelungen. Begrüßenswert sei außerdem, dass trotz der Rücknahme der Gebäudehöhen die Anzahl der Wohnungen nur geringfügig reduziert wurde.

 

Ausschussmitglied Herr Lerch war davon überzeugt, dass sich alle Stadtratsfraktionen einig seien und eine maßvolle Nachverdichtung befürworten. Hierbei sei wichtig, dass sich die Nachverdichtung gut in die Umgebung einbinde und eine Akzeptanz der Nachbarschaft bestehe. Weiterhin war sich Herr Lerch sicher, dass zukünftig bei größeren Baulücken eine ähnliche Vorgehensweise zu erwarten sei und man einen Konsens, der auch noch wirtschaftlich abbildbar ist, finden müsse.

Zum Schluss dankte Herr Lerch der Verwaltung, die zielorientiert handelte und ein Ergebnis vorlegte, mit dem „alle leben können“.

 

Ausschussmitglied Herr Freiermuth erinnerte an den steinigen Weg, der zurückgelegt wurde. Er werde der Sitzungsvorlage zustimmen, verknüpfte seine Zustimmung aber mit der Erwartung, dass die Verwaltung während der Bauphase die Einhaltung der festgeschriebenen Höhen überprüfe.

 

Ausschussmitglied Frau Rocker hielt die vorgelegte Planung als gelungenen Kompromiss, der sowohl die Investitionen des Bauherrn als auch die verhältnismäßige Verdichtung des Areals berücksichtige.

 


Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen stimmte im Anschluss den folgenden Beschlussvorschlägen einstimmig zu.