Der Vorsitzende belehrte das Ratsmitglied Katharina Kerbstat über ihre Rechte und Pflichten als Ratsmitglied. Er wies besonders auf die Treuepflicht und die Schweigepflicht hin. Frau Kerbstat ist für Herrn von Moers-Meßmer in den Stadtrat nachgerückt, da dieser seinen Wohnsitz verlegt habe.

 

Der Vorsitzende verpflichtete Frau Kerbstat gemäß § 30 der Gemeindeordnung per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Rechte und Pflichten.