Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Gegen die Entscheidung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion vom 27.9.2010

wird keine Klage erhoben.

 

Der Stadtrat beschloss weiter mit 15 Ja-, 7 Nein-Stimmen und 14 Enthaltungen:

 

Der Beschluss des Stadtrates vom 31.8.2010 über die Änderung der Zweitwohnungs-  

steuersatzung wird aufgehoben.

 

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Amtes für Recht und öffentliche Ordnung vom 13. Oktober 2010, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Ratsmitglied Dr. Kopf erklärte, dass die SPD-Stadtratsfraktion nach wie vor die Erfordernis einer solchen Ausnahme sehe, wie sie der Stadtrat beschlossen habe. Allerdings müsse man auch realistische sein. Mit einer solch klaren Stellungnahme der Aufsichtsbehörde sei es unwahrscheinlich, dass man vor Gericht Recht bekomme. Die SPD-Stadtratsfraktion werde sich bei der Abstimmung enthalten.

 

Ratsmitglied Morio stellte für die CDU-Stadtratsfraktion klar, dass man gegen eine Klage sei. Bei der Antragstellung hätten die Grünen einen falschen Sachverhalt geliefert, wobei es dahin gestellt sei ob dies fahrlässig oder vorsätzlich gewesen sei. Möglicherweise hätte der Stadtrat bei einem korrekt dargestellten Sachverhalt anders entschieden. Er hätte sich zudem gewünscht, dass die Rheinpfalz auch klar gestellt hätte, dass hier möglicherweise gegen melderechtliche Bestimmungen und möglicherweise auch gegen kommunalrechtliche Wahlbestimmungen verstoßen werde.

 

Ratsmitglied Ellinghaus entgegnete, dass die Grünen genau diese Wohnsitzschnüffelei nicht haben wollten. Daher habe man den Antrag gestellt. Er stellte klar, dass man sich nicht auf einen bestimmten Sachverhalt bezogen habe, sondern dies allgemein sehe. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen würden einen Beschluss zur Aufhebung des damaligen Beschlusses nicht mittragen. Jedoch sehe man bei einer Klage keine Chance. Man bitte daher die Alternative A getrennt abzustimmen.

 

Ratsmitglied Volkhardt erklärte, dass die Rechtslage von der ADD bestätigt worden sei. Dies sei seiner Meinung nach schon vorher klar gewesen, so dass man sich das ganze Prozedere hätte sparen können. Die FWG-Stadtratsfraktion sei gegen eine Klage und werde daher für die Alternative A stimmen.

 

Ratsmitglied Silbernagel unterstrich, dass auch die FDP-Stadtratfraktion gegen eine Klage sei. Die FDP-Stadtratsfraktion werde daher für die Alternative A stimmen. Ein Beschluss nach Alternative B wäre ein Possenspiel, dass man nicht mitmachen werde.

 

Ratsmitglied Marquardt machte deutlich, dass die UBFL schon immer gegen die Zweitwohnungssteuer gewesen sei. Die Studenten und ihre Eltern dürften nicht wegen fehlendem Geld in der Stadtkasse belastet werden. Man habe dem Antrag der Grünen seinerzeit einzig und allein deshalb zugestimmt, um eine zeitliche Verzögerung zu erreichen. Er sei der Meinung, dass man solch einen Antrag auch konsequent verfolgen müsse. Diese Konsequenz vermisse er bei den Grünen, wenn sie nun gegen eine Klage stimmen. Er halte es nach wie vor für falsch, eine einzelne Person oder Personengruppe von der Steuer zu befreien. Dennoch werde die UBFL-Stadtratsfraktion für eine Klage stimme, um weitere Zeit zu gewinnen.

 

Herr Joritz erläuterte, dass der Beschluss zur Änderung der Satzung vom 31. August durch die Aussetzung schwebend unwirksam sei. Um diesen Zustand zu beenden, müsse der Beschluss zur Rechtssicherheit auch aufgehoben werden.


Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 34 Ja- und 2 nein-Stimmen: