Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 37, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1. die Übertragung der Aufgaben der städtischen Ausschüsse nach § 8 Absatz 1 Nummer 3 bis 7 und 9 der Hauptsatzung auf den Hauptausschuss befristet bis zum 31. Dezember 2020.

 

2. befristet bis 31. Dezember 2020 die Übertragung aller Zuständigkeiten des Stadtrates auf den Hauptausschuss, soweit nicht eine nichtübertragbare Zuständigkeit nach § 32 GemO oder nach anderen Gesetzen vorliegt.

 

3. befristet bis 31. Dezember 2020 wird die Wertgrenze, bis zu der der Hauptausschuss entscheiden darf,

 

a) für die Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger und außerplanmäßiger Ausgaben (§ 32 Absatz 2 Nummer 11 GemO) von bis zu 30.000,- € auf bis zu 500.000,- € im Einzelfall gesetzt (§8 Absatz 1 Nummer 1 b) bb) der Hauptsatzung).

b) für die Verfügung über Gemeindevermögen sowie die Hingabe von Darlehen der Stadt, die Veräußerung und die Verpachtung von Eigenbetrieben oder Teilen von Eigenbetrieben von bis zu 520.000,- € auf bis zu 3.000.000,- € gesetzt (§ 8 Absatz 1 Nummer 1 b) dd) der Hauptsatzung). Dies betrifft z. B. Grundstückskäufe und Grundstücksverkäufe.

 

Zudem wird dem Hauptausschuss die Entscheidung über die Leistung überplanmäßiger Mittel und die Verfügung über Gemeindevermögen für die Grundstücksankäufe für das Gebiet Südwest (nur südlich der Wollmesheimer Straße) auf Basis eines Ankaufspreises von maximal 72 Euro/m2 übertragen, auch wenn diese die unter a) und b) genannten Wertgrenzen übersteigen.

 

4. Zudem wird beschlossen, dass der Hauptausschuss befristet bis 31. Dezember 2020 für alle Vergaben von Lieferungen und Leistungen ohne Wertgrenze zuständig ist (§ 8 Absatz 1 Nummer 1 b) ee) der Hauptsatzung), sofern es sich nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt.

 

5. Weiterhin ist der Hauptausschuss befristet bis 31. Dezember 2020 zuständig für Beschlussfassungen über die Angelegenheiten des Zoos (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 b) aa) der Hauptsatzung).


Der Vorsitzende verwies auf die Sitzungsvorlage des Rechtsamtes vom 17. März 2020, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Herr Joritz erläuterte die Vorlage. Im Wesentlichen gehe es darum, die Ausschussarbeit auf den Hauptausschuss zu übertragen. Ausgenommen seien hiervon der Rechnungsprüfungsausschuss und der Werksausschuss des GML. Ziel sei, möglichst wenige Leute zu Besprechungen zusammenzubringen. Ein zweiter Punkt sei die Übertragung der Aufgaben des Stadtrates ebenfalls auf den Hauptausschuss, soweit dies rechtlich möglich sei. Hierzu sollen beispielsweise die Wertgrenzen temporär erhöht werden. Hiervon ausgenommen seien beispielsweise Satzungsbeschlüsse und der Haushalt, die rechtlich zwingend dem Stadtrat vorbehalten seien. Man wolle nicht extra die Hauptsatzung ändern, sondern es mit diesem Einzelbeschluss des Stadtrates für diese Krisenzeit regeln.

 

Ratsmitglied Dr. Migl war grundsätzlich mit der Vorlage einverstanden. Allerdings störe sie der Zeitpunkt „bis auf weiteres“. Sie hielte einen bestimmten Zeitpunkt als Begrenzung, beispielsweise bis Ende August, für besser.

 

Der Vorsitzende entgegnete, dass er damit nicht einverstanden sein könne. Denn dann bräuchte man ja wieder den Stadtrat, um die Verlängerung zu beschließen.

 

Ratsmitglied Maier betonte, dass man sich in einer sehr außergewöhnlichen Situation befinde. Er wolle den Entscheidungsträgern in der Stadt, insbesondere dem Stadtvorstand, die Solidarität der SPD-Fraktion versichern. Bei der Vorlage seien dennoch einige Fragen offen. Auch er würde eine Befristung der Maßnahme begrüßen. Die Vorlage sei doch etwas kurzfristig, da man nicht absehen könne, was das Land noch an Regelungen bringe. Es gebe ja auch das Instrument der Eilentscheidung, das man nutzen könne. Von daher sei es der SPD-Stadtratsfraktion lieber, dies heute nicht abzustimmen. 

 

Der Vorsitzende machte nochmal deutlich, dass ihm das Eilentscheidungsrecht ohnehin zustehe. Es sei dies ein Angebot an den Rat, Entscheidungen in dieser außergewöhnlichen Zeit mittragen zu können.

 

Herr Joritz unterstrich, dass es hierfür ohnehin eine natürliche Deadline gebe und das sei der Beschluss über den Haushalt. Diesen könne nur der Stadtrat beschließen. 

 

Ratsmitglied Freiermuth erklärte, dass die FWG-Stadtratsfraktion der Vorlage zustimmen werde.

 

Beigeordneter Hartmann stellte klar, dass der Hauptausschuss die Mehrheitsverhältnisse des Stadtrates wahre. Daher sei dies ein faires Angebot an den Rat.

 

Der Vorsitzende schlug als Kompromiss vor, diese Regelung bis zum 31. Dezember 2020 zu befristen.

 

Ratsmitglied Maier bat um eine kurze Unterbrechung der Sitzung, um sich kurz in der Fraktion abstimmen zu können.

 

Der Vorsitzende unterbrach um 17.28 Uhr die Sitzung.

 

Der Vorsitzende eröffnete um 17.32 Uhr wieder die unterbrochene Sitzung.

 

Ratsmitglied Maier teilte mit, dass die SPD-Stadtratsfraktion der Vorlage zustimme unter der Maßgabe, dass es bis 31. Dezember 2020 befristet wird.  


Der Stadtrat beschloss einstimmig: