Sitzung: 17.03.2020 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 37, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 300/017/2020
1. die Übertragung
der Aufgaben der städtischen Ausschüsse nach § 8 Absatz 1 Nummer 3 bis 7 und 9
der Hauptsatzung auf den Hauptausschuss befristet bis zum 31. Dezember 2020.
2. befristet bis 31.
Dezember 2020 die Übertragung aller Zuständigkeiten des Stadtrates auf den
Hauptausschuss, soweit nicht eine nichtübertragbare Zuständigkeit nach § 32
GemO oder nach anderen Gesetzen vorliegt.
3. befristet bis 31.
Dezember 2020 wird die Wertgrenze, bis zu der der Hauptausschuss entscheiden
darf,
a) für die Zustimmung
zur Leistung überplanmäßiger und außerplanmäßiger Ausgaben (§ 32 Absatz 2
Nummer 11 GemO) von bis zu 30.000,- € auf bis zu 500.000,- € im Einzelfall
gesetzt (§8 Absatz 1 Nummer 1 b) bb) der Hauptsatzung).
b) für die Verfügung
über Gemeindevermögen sowie die Hingabe von Darlehen der Stadt, die Veräußerung
und die Verpachtung von Eigenbetrieben oder Teilen von Eigenbetrieben von bis
zu 520.000,- € auf bis zu 3.000.000,- € gesetzt (§ 8 Absatz 1 Nummer 1 b) dd)
der Hauptsatzung). Dies betrifft z. B. Grundstückskäufe und
Grundstücksverkäufe.
Zudem wird dem
Hauptausschuss die Entscheidung über die Leistung überplanmäßiger Mittel und
die Verfügung über Gemeindevermögen für die Grundstücksankäufe für das Gebiet
Südwest (nur südlich der Wollmesheimer Straße) auf Basis eines Ankaufspreises
von maximal 72 Euro/m2 übertragen, auch wenn diese die unter a) und
b) genannten Wertgrenzen übersteigen.
4. Zudem wird
beschlossen, dass der Hauptausschuss befristet bis 31. Dezember 2020 für alle
Vergaben von Lieferungen und Leistungen ohne Wertgrenze zuständig ist (§ 8
Absatz 1 Nummer 1 b) ee) der Hauptsatzung), sofern es sich nicht um ein
Geschäft der laufenden Verwaltung handelt.
5. Weiterhin ist der Hauptausschuss befristet bis 31. Dezember 2020 zuständig für Beschlussfassungen über die Angelegenheiten des Zoos (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 b) aa) der Hauptsatzung).
Der Vorsitzende verwies auf die Sitzungsvorlage des
Rechtsamtes vom 17. März 2020, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt
ist.
Herr Joritz erläuterte die Vorlage. Im Wesentlichen gehe
es darum, die Ausschussarbeit auf den Hauptausschuss zu übertragen. Ausgenommen
seien hiervon der Rechnungsprüfungsausschuss und der Werksausschuss des GML.
Ziel sei, möglichst wenige Leute zu Besprechungen zusammenzubringen. Ein
zweiter Punkt sei die Übertragung der Aufgaben des Stadtrates ebenfalls auf den
Hauptausschuss, soweit dies rechtlich möglich sei. Hierzu sollen beispielsweise
die Wertgrenzen temporär erhöht werden. Hiervon ausgenommen seien beispielsweise
Satzungsbeschlüsse und der Haushalt, die rechtlich zwingend dem Stadtrat
vorbehalten seien. Man wolle nicht extra die Hauptsatzung ändern, sondern es
mit diesem Einzelbeschluss des Stadtrates für diese Krisenzeit regeln.
Ratsmitglied Dr.
Migl war grundsätzlich mit
der Vorlage einverstanden. Allerdings störe sie der Zeitpunkt „bis auf
weiteres“. Sie hielte einen bestimmten Zeitpunkt als Begrenzung, beispielsweise
bis Ende August, für besser.
Der Vorsitzende entgegnete, dass er damit nicht einverstanden
sein könne. Denn dann bräuchte man ja wieder den Stadtrat, um die Verlängerung
zu beschließen.
Ratsmitglied
Maier betonte, dass man sich
in einer sehr außergewöhnlichen Situation befinde. Er wolle den
Entscheidungsträgern in der Stadt, insbesondere dem Stadtvorstand, die
Solidarität der SPD-Fraktion versichern. Bei der Vorlage seien dennoch einige
Fragen offen. Auch er würde eine Befristung der Maßnahme begrüßen. Die Vorlage
sei doch etwas kurzfristig, da man nicht absehen könne, was das Land noch an Regelungen
bringe. Es gebe ja auch das Instrument der Eilentscheidung, das man nutzen
könne. Von daher sei es der SPD-Stadtratsfraktion lieber, dies heute nicht
abzustimmen.
Der Vorsitzende machte nochmal deutlich, dass ihm das
Eilentscheidungsrecht ohnehin zustehe. Es sei dies ein Angebot an den Rat,
Entscheidungen in dieser außergewöhnlichen Zeit mittragen zu können.
Herr Joritz unterstrich, dass es hierfür ohnehin eine
natürliche Deadline gebe und das sei der Beschluss über den Haushalt. Diesen
könne nur der Stadtrat beschließen.
Ratsmitglied
Freiermuth erklärte, dass
die FWG-Stadtratsfraktion der Vorlage zustimmen werde.
Beigeordneter
Hartmann stellte klar, dass
der Hauptausschuss die Mehrheitsverhältnisse des Stadtrates wahre. Daher sei
dies ein faires Angebot an den Rat.
Der Vorsitzende schlug als Kompromiss vor, diese Regelung
bis zum 31. Dezember 2020 zu befristen.
Ratsmitglied
Maier bat um eine kurze
Unterbrechung der Sitzung, um sich kurz in der Fraktion abstimmen zu können.
Der Vorsitzende unterbrach um 17.28 Uhr die
Sitzung.
Der Vorsitzende eröffnete um 17.32 Uhr wieder
die unterbrochene Sitzung.
Ratsmitglied Maier teilte mit, dass die SPD-Stadtratsfraktion der Vorlage zustimme unter der Maßgabe, dass es bis 31. Dezember 2020 befristet wird.
Der Stadtrat beschloss einstimmig: