Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

1.         Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 a BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zur Entwurfsfassung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „C 22 ‘Ile de France‘ - 1. Teiländerung“ gemäß den Abwägungsvorschlägen der beigefügten Synopse vom Januar 2020 abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses (Anlage 1).

2.         Der vorhabenbezogene Bebauungsplan C 22 ‘Ile de France‘ - 1. Teilän-derung“ wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom Februar 2020 als Satzung beschlossen und die Begründung gebilligt.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 5. März 2020, auf die hingewiesen wird. 


Der Hauptausschuss beschloss einstimmig nachfolgenden