Sitzung: 24.03.2020 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 610/601/2020
Beschlussvorschlag:
1.
Gemäß § 1
Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 a BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB
vorgebrachten Stellungnahmen zur Entwurfsfassung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans „C 22
‘Ile de France‘ - 1. Teiländerung“ gemäß
den Abwägungsvorschlägen der beigefügten Synopse vom Januar
2020 abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses (Anlage
1).
2.
Der
vorhabenbezogene Bebauungsplan „C 22 ‘Ile de France‘ - 1. Teilän-derung“ wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB
in der Fassung vom Februar 2020 als Satzung
beschlossen und die Begründung gebilligt.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 5. März 2020, auf die hingewiesen wird.
Der Hauptausschuss beschloss einstimmig nachfolgenden