Sitzung: 24.03.2020 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 610/602/2020
Beschlussvorschlag:
1.
Gemäß
§ 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen
eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf vom September 2018 sowie zu den
Entwurfsfassungen vom April 2019 und Januar 2020 entsprechend den in der als Anlage
9 beigefügten Synopse vom 02. März 2020 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der
Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen
der Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf vom September 2018 sowie zu den
Entwurfsfassungen vom April 2019 und Januar 2020 entsprechend den in der als
Anlage 8 beigefügten Synopse vom 2. März 2020 niedergelegten
Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil
dieses Beschlusses.
3. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „C 36,
Zweibrücker Straße 23" wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB in
der Fassung vom März 2020 als Satzung beschlossen und die Begründung gebilligt.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 5. März 2020, auf die hingewiesen wird.
Der Hauptausschuss beschloss einstimmig nachfolgenden