Beschlussvorschlag:

 

1.         Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf vom September 2018 sowie zu den Entwurfsfassungen vom April 2019 und Januar 2020 entsprechend den in der als Anlage 9 beigefügten Synopse vom 02. März 2020 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.       Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf vom September 2018 sowie zu den Entwurfsfassungen vom April 2019 und Januar 2020 entsprechend den in der als Anlage 8 beigefügten Synopse vom 2. März 2020 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

3.       Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „C 36, Zweibrücker Straße 23" wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom März 2020 als Satzung beschlossen und die Begründung gebilligt.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 5. März 2020, auf die hingewiesen wird. 


Der Hauptausschuss beschloss einstimmig nachfolgenden