Sitzung: 24.03.2020 Hauptausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 610/604/2020
1. Für das in der Anlage umgrenzte Gebiet in
der Gemarkung Wollmesheim, nordöstlich der
Straßenkreuzung Wollmesheimer Höhe (L 509) und Hagenauer Straße, südlich der
Bebauung „An der Hagenauer Straße“ und westlich der Bebauung an der
Rappoltsweilerstraße wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB der Bebauungsplan „G1 Landau Südwest, 2. Teiländerung, Ecke Hagenauer
Straße und Wollmesheimer Höhe“ aufgestellt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den
Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes „G1 Landau Südwest, 2. Teiländerung, Ecke Hagenauer Straße und
Wollmesheimer Höhe“ ortsüblich bekannt zu machen sowie die Beteiligung
der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des
Stadtbauamtes vom 3. März 2020, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt
ist.
Ratsmitglied
Kleemann lehnte eine
verdichtete Bebauung am Stadteingang ab. Daher werde Pfeffer und
Salz-Stadtratsfraktion der Vorlage nicht zustimmen.
Ratsmitglied
Löffel wollte wissen, ob
dort über den Flächennutzungsplan ein Mischgebiet vorgesehen sei.
Herr Kamplade bestätigte, dass dies eine Mischbaufläche werde. Man werde den Flächennutzungsplan entsprechend anpassen.
Der Hauptausschuss beschloss mehrheitlich mit 15 Ja- und 1 Nein-Stimme: