Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1.   Für das in der Anlage umgrenzte Gebiet in der Gemarkung Wollmesheim, nordöstlich der Straßenkreuzung Wollmesheimer Höhe (L 509) und Hagenauer Straße, südlich der Bebauung „An der Hagenauer Straße“ und westlich der Bebauung an der Rappoltsweilerstraße wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB der Bebauungsplan „G1 Landau Südwest, 2. Teiländerung, Ecke Hagenauer Straße und Wollmesheimer Höhe“ aufgestellt.

 

2.   Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes „G1 Landau Südwest, 2. Teiländerung, Ecke Hagenauer Straße und Wollmesheimer Höhe“ ortsüblich bekannt zu machen sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 3. März 2020, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Ratsmitglied Kleemann lehnte eine verdichtete Bebauung am Stadteingang ab. Daher werde Pfeffer und Salz-Stadtratsfraktion der Vorlage nicht zustimmen.

 

Ratsmitglied Löffel wollte wissen, ob dort über den Flächennutzungsplan ein Mischgebiet vorgesehen sei.

 

Herr Kamplade bestätigte, dass dies eine Mischbaufläche werde. Man werde den Flächennutzungsplan entsprechend anpassen.   


Der Hauptausschuss beschloss mehrheitlich mit 15 Ja- und 1 Nein-Stimme: