Sitzung: 24.03.2020 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 200/320/2020
die Verwaltung zu ermächtigen, zinslose Stundungen für städtische
Steuerforderungen gegenüber Unternehmen bis zum 30.06.2020 auf Antrag der
Steuerpflichtigen bis 250.000 Euro im Einzelfall zu gewähren. Die
Antragstellung der Stundung erfolgt ohne formelle und sachliche Prüfung und
kann aufgrund der besonderen Situation per E-Mail ohne Unterschrift erfolgen.
Der Hauptausschuss
nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass diese Verfahrensweise bereits seit dem 16.
März 2020 praktiziert wird
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der
Finanzverwaltung und Wirtschaftsförderung vom 20. März 2020, die dieser
Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Ratsmitglied
Heidbreder bat um Auskunft,
wie viele Anträge es bisher gebe.
Herr Messemer erklärte, dass bisher 50 Anträge eingegangen
seien. Es gehe hier um schnelle effektive Hilfe.
Ratsmitglied
Löffel wollte wissen, ob es
eine Möglichkeit der Rückabwicklung bereits gezahlter Vorausleistungsbeträge
gebe.
Herr Messemer entgegnete, dass es hierfür keine Grundlage
gebe. Man könne nur am 15. Februar fällige und nicht bezahlte
Vorauszahlungsbeträge in diese Stundungsregelung mit aufnehmen.
Ratsmitglied Gies fragte, ob diese Regelung auch auf die
Einkommensteuervorauszahlung angewendet werden könne.
Herr Messemer riet dazu, sich an das zuständige veranlagende Finanzamt zu wenden.
Der Hauptausschuss beschloss einstimmig: