Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

die Verwaltung zu ermächtigen, zinslose Stundungen für städtische Steuerforderungen gegenüber Unternehmen bis zum 30.06.2020 auf Antrag der Steuerpflichtigen bis 250.000 Euro im Einzelfall zu gewähren. Die Antragstellung der Stundung erfolgt ohne formelle und sachliche Prüfung und kann aufgrund der besonderen Situation per E-Mail ohne Unterschrift erfolgen.

 

Der Hauptausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass diese Verfahrensweise bereits seit dem 16. März 2020 praktiziert wird

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Finanzverwaltung und Wirtschaftsförderung vom 20. März 2020, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Ratsmitglied Heidbreder bat um Auskunft, wie viele Anträge es bisher gebe.

 

Herr Messemer erklärte, dass bisher 50 Anträge eingegangen seien. Es gehe hier um schnelle effektive Hilfe.

 

Ratsmitglied Löffel wollte wissen, ob es eine Möglichkeit der Rückabwicklung bereits gezahlter Vorausleistungsbeträge gebe.

 

Herr Messemer entgegnete, dass es hierfür keine Grundlage gebe. Man könne nur am 15. Februar fällige und nicht bezahlte Vorauszahlungsbeträge in diese Stundungsregelung mit aufnehmen. 

 

Ratsmitglied Gies fragte, ob diese Regelung auch auf die Einkommensteuervorauszahlung angewendet werden könne.

 

Herr Messemer riet dazu, sich an das zuständige veranlagende Finanzamt zu wenden.   


Der Hauptausschuss beschloss einstimmig: