Der Vorsitzende informierte die Mitglieder des Hauptausschusses zur aktuellen Corona-Lage. Mit Stand 24. März gebe es in Landau 18 mit Corona infizierte Personen. Man habe in den letzten Tagen aufgrund des Verhaltens der Bevölkerung Maßnahmen verschärfen müssen mit Allgemeinverfügungen zu kontaktreduzierenden Maßnahmen und zu einem Betretungsverbot für alle öffentlichen Flächen. Die jetzt erlassene Rechtsverordnung des Landes mit landesweiten Regelungen löse nun diese Allgemeinverfügungen ab. Oberstes Ziel bleibe die Verbreitung des Virus zu verlangsamen und das Gesundheitssystem aufrechtzuerhalten. Er könne hier auf die Lage im benachbarten Elsass verweisen, wo es dramatisch wenige Beatmungsplätze gebe. Daher nehme man auch in Landau französische Patienten auf.

Man bereite sich auf das Maximalszenario vor. Hierfür sei der gemeinsame Katastrophenschutzstab des Kreises und der Stadt aktiviert worden. Es sei die Stufe 5 im Katastrophenschutz festgestellt und man baue Notkrankenhausstrukturen mit niedrigschwelligem medizinischem Angebot auf. In Landau entstehe das Notfallkrankenhaus in den Räumen der Integrierten Gesamtschule. Für die IGS prüfe man Alternativen, falls der Unterricht fortgeführt werde bevor das Notfallkrankenhaus wieder aufgelöst werden könne.

 

Ratsmitglied Schowalter bat um einen Hinweis, wie die Stadt mit Veranstaltungen in weiterer Zukunft wie beispielsweise dem Landauer Sommer umgehe.

 

Frau Baumstark erklärte, dass maßgebend die Rechtsverordnung des Landes sei, die Veranstaltungen jeglicher Art verbiete. Diese Rechtsverordnung gelte zunächst bis 19. April 2020.

 

Der Vorsitzende ergänzte, dass momentan niemand eine Prognose bis zum Sommer geben könne. Entscheidend sei die Frage, wie erfolgreich die jetzigen Maßnahmen seien.