Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Der Vorsitzende verwies auf die Informationsvorlage der Finanzverwaltung und Wirtschaftsförderung vom 19. März 2020, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Herr Messemer erläuterte die Vorlage. Das Klinikum sei eine GmbH unter Beteiligung des Kreises und der Stadt. Wenn Kreis und Stadt eine Bürgschaft aussprechen, so sei diese genehmigungspflichtig durch die ADD. Diese Genehmigung sei in Aussicht gestellt. Die ADD weise aber auf das EU-Beihilferecht hin, nachdem kein Unternehmen durch eine Bürgschaft im Wettbewerb besser gestellt werden dürfe. Im Rahmen der jetzt bestehenden Pandemielage sehe man allerdings keine Wettbewerbsverzerrung, es gehe schlicht um Leib und Leben. Diese Bürgschaft sei eine Ausfallbürgschaft mit einer gewissen Eintrittswahrscheinlichkeit. Das Eintrittsrisiko schätze man als mäßig bis hoch ein. Eine genaue Aussage könne man aber zur jetzigen Zeit nicht treffen.

 

Ratsmitglied Lerch bat um Auskunft, ob es von Seiten des Bundes und des Landes konkrete Angaben zu Beschlüssen hinsichtlich der Stützung des Gesundheitswesens gebe.

 

Herr Messemer wies auf das angekündigte Krankenhausstabilisierungsgesetz hin, das derzeit im Abstimmungsverfahren sei.  


Der Hauptausschuss nahm die Vorlage und die ergänzenden Informationen zum EU-Beihilferecht und zum Eintrittsrisiko zustimmend zur Kenntnis.