Der Vorsitzende informierte über die Lage zur Corona-Pandemie. Die Fraktionsvorsitzenden werden über regelmäßige Telefonkonferenzen informiert. Er dankte allen für den Einsatz. Die Beschränkung über die 3. Rechtsverordnung gelte bis zum 19. April 2020.

 

Berichterstatter Baumstark betonte den Appell, dass alle Maßnahmen der Aufrechterhaltung des Gesundheitssystems dienen würden. Mit dem Landkreis Südliche Weinstraße wurde ein gemeinsamer Katastrophenschutzstab eingerichtet. Im Stab werden sämtliche Maßnahmen gebündelt. Die aktuellen Meldungen erfolgen über die Internetseiten der Stadt und des Landkreises. Es sollten nach wie vor die Hygienemaßnahmen und Abstandsregelungen eingehalten werden. Das Diagnosezentrum habe über die Ostertage geschlossen. Die Ambulanz sollte bis Mitte nächster Woche eingerichtet sein. Die Rechtsverordnung wurde mit der Zeit angepasst. So wurde beispielsweise der Busgeldkatalog entsprechend angepasst, die Besuchsrechte in Altenheimen eingeschränkt und die Meldepflicht für Beatmungsgeräte eingeführt.