Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Informationsvorlage der Bauordnungsabteilung vom 9. April 2020, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Das Projekt werde sicherlich ein großer Gewinn für den Ortsteil Dammheim sein.

 

Berichterstatter Kamplade erläuterte die bauplanungsrechtlich besondere Situation. Das Gebäude stehe im Außenbereich ohne landwirtschaftlich genutzt zu werden. Dem neuen Nutzer können zwei Wohnungen genehmigt werden. Eine dritte Wohnung ist aufgrund der Charakteristik nicht genehmigungsfähig, da die landwirtschaftliche Nutzung im Vordergrund stehen müsse.

 

Ratsmitglied Maier bestätigte, dass das Haus renovierungsbedürftig ist. In seiner Funktion als Ortsvorsteher sehe er das Vorhaben als Gewinn für den Ortsteil Dammheim. Er fragte nach, welche Voraussetzungen Ferienwohnungen im Außenbereich aufweisen müssen, um genehmigungsfähig zu sein.

 

Berichterstatter Kamplade erläuterte die Vorgehensweise. Der Antragsteller müsse ein schlüssiges Konzept vorlegen aus dem hervorgehe, dass das Hauptaugenmerk auf der landwirtschaftlichen Nutzung liegt. Nach der Rechtsprechung dürften die Ferienwohnungen nur eine untergeordnete Rolle spielen.

 

Ratsmitglied Freiermuth äußerte Bedenken, dass die Fläche als Außenstelle des Weinguts genutzt wird und viele Besucher anlocke. Er fragte nach möglichen Einschränkungen, ohne die Initiative des Antragsstellers zu schmälern.

 

Berichterstatter Kamplade antwortete, dass die Konzeption nicht die Massenvermarktung vorsehe. Folglich gebe es dahingehend keinerlei Veranlassung.


Der Hauptausschuss nahm die Informationsvorlage zur Kenntnis.