Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 2, Nein: 14, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

 


Der Vorsitzende verwies auf den Antrag der FWG-Stadtratsfraktion vom 10. April 2020, der dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Ratsmitglied Freiermuth begründete den Antrag. Zu diesen Jahreszeiten würden große Mengen an Grünschnitt anfallen. Die Wertstoffhöfe vergleichbarer Städte hätten ebenfalls geöffnet. Insbesondere bei der Abgabe des Grünschnittes könnten die Vorsichtsmaßnahmen eingehalten werden.

 

Der Vorsitzende entgegnete, dass viele Städte ihre Wertstoffhöfe noch geschlossen hätten. Die Wertstoffhöfe könnten nicht einheitlich bewertet werden. Bei der Öffnung müssten alle Sicherheitsaspekte gewährleistet sein. Zudem werden Strauch- und Baumschnitte gebührenfrei als Bündelsammlung abgeholt. Ab dem 22. April 2020 könnten die Grünschnittsäcke beim EWL wieder erworben werden. Die Verwaltung schlage daher die Öffnung des gesamten Wertstoffhofes zum 4. Mai 2020 vor.

 

Berichterstatter Eck bekräftigte, dass der EWL den Service so schnell wie möglich wieder anbieten möchte. Jedoch sehe er die personelle Verzahnung der Kläranlage und des Wertstoffhofes. Primär müsste das Holsystem funktionieren. Als Sicherheitsmaßnahmen musste die Personaldichte entzerrt und eine neue Software zur Automatisierung bestimmter Prozesse installiert werden. Die Software könnte bis zum 28. April 2020 eingeführt werden. Die Kollegen aus Mainz hätten für ihre schnelle Wiedereröffnung Kritik erhalten, da die Personengruppe mit Grünabfall privilegiert wurde. In Landau soll der gesamte Wertstoffhof wiedergeöffnet werden. Zudem werde es in der Eröffnungswoche längere Öffnungszeiten geben, um einen möglichen Kundenandrang entgegenzuwirken. Das Angebot der Bündelabholung wurde leider nur wenig in Anspruch genommen.

 

Ratsmitglied Freiermuth erachtete die Bündelabholung als zu aufwendig. Er konnte die genannten Argumente für die anderen Wertstoffe zwar grundsätzlich nachvollziehen, forderte aber, in der Übergangsphase zumindest die Grünabfallannahme zu öffnen. Dort wäre kein persönlicher Kontakt nötig.

 

Berichterstatter Eck differenzierte zwischen dem Grünschnitt in haushaltsüblichen Mengen und dem sonstigen Verbrauch. Während der haushaltsübliche Verbrauch gebührenfrei wäre, würde der darüberhinausgehende sowie gewerbliche Verbrauch gewogen und entsprechend abgerechnet werden. Er sprach sich erneut für den Verwaltungsvorschlag aus.

 

Ratsmitglied Dr. Migl bat Herrn Freiermuth den Antrag zurückzuziehen. Die Argumentation der Verwaltung sei schlüssig und der Zeitablauf akzeptabel.

 

Ratsmitglied Freiermuth fügte an, dass er persönlich noch keine Kontrollen beim Grünabfall erlebt habe.

 

Der Vorsitzende bekräftigte die Position der Verwaltung. Außerdem könnte der Antrag nur in den Verwaltungsrat verwiesen werden, da der EWL eine eigene Rechtsform sei.

 

Ratsmitglied Lerch zeigte Verständnis für den Antrag. Jedoch stehe die Gesundheit der Mitarbeiter und Kunden an erster Stelle. Der Zeitraum der Schließung sei überschaubar.

 


Der Hauptausschuss lehnte den Antrag mehrheitlich mit 2 Ja-Stimmen und 14 Gegenstimmen ab.