Frau Michel sprach die Zusammensetzung des Preisgerichtes für die Landesgartenschau an. Dieses befasse sich wohl hauptsächlich mit den Daueranlagen. Die Zusammensetzung des Preisgerichts sei undemokratisch, weil eine Fraktion des Stadtrates überhaupt nicht berücksichtigt sei. Sie wolle wissen, ob es hier einen Stadtratsbeschluss gebe.

In dem Zusammenhang gebe es am 19. November 2010 ein Pflichtkolloquium mit Begehung des Kasernengeländes. Die Fällung der Bäume sei aber bereits für Anfang November vorgesehen. Sie frage, warum die Verwaltung verhindern wolle, dass Teilnehmer an dem Wettbewerb vorhandene Bäume evtl. in ihre Planung mit aufnehmen.

 

Der Vorsitzende machte klar, dass die Zusammensetzung des Preisgerichts keine undemokratische Entscheidung war, sondern auf der Grundlage der Wahl des Aufsichtsrates basiere. Der Aufsichtsrat habe im Rahmen seiner Aufgaben den Wettbewerb ausgeschrieben und das Preisgericht bestimmt. Das Preisgericht bewege sich im Rahmen der beim Land eingereichten Bewerbung. Insofern sei das Preisgericht auch demokratisch legitimiert. Die Daueranlagen seien Teil des Bewerbungskonzeptes. Beim Pflichtkolloquium gehe es lediglich um Fragen der Bewerberinnen und Bewerber zu den Grundlagen der Planung.

 

Frau Michel stellte fest, dass nur der letzte teil des Kolloquiums sich mit der Landesgartenschau befasse. Alles andere sei Teil der Stadtentwicklung im Süden. Hier gehe man ganz bewusst am Stadtrat vorbei.

 

Der Vorsitzende verwahrte sich gegen die Darstellung, als würde mit einem Ablenkungsmanöver die Stadtentwicklung am Stadtrat vorbei geplant. Der ganze südliche Entwicklungsbereich sei Teil des Konzeptes der Landesgartenschau. 

 

Herr Schmitt erkundigte sich, ob im Rahmen des Umbaus des Haupotbahnhofes ein Konzept bestehe, wie man zukünftig Fahrräder am Bahnhof „parken“ bzw.  abstellen könne. 

 

Herr Bernhard erläuterte, dass es ein Konzept gebe, dass ca. 350 Stellplätze für Fahrräder in Boxen, in Gemeinschaftsgaragen oder auch im öffentlichen Raum vorsehe.