Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

1.         Dem Entwurf zur Neugestaltung des Klosterbrückchens gemäß Anlage 2 wird zugestimmt.

 

2.         Die Verwaltung wird beauftragt die entsprechenden Baumaßnahmen vorzubereiten und durchzuführen.

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 15. April 2020, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Das Klosterbrückchen beinhalte ein Stück Landauer Geschichte. Mit entsprechender Zustimmung könnte die Maßnahme noch in diesem Jahr vollzogen werden.

 

Berichterstatter Kamplade informierte anhand der beigefügten Präsentation über das Bauprojekt. Die Brücke sei derzeit in keinem guten Zustand, weshalb die Brücke kaum genutzt werde. Die Maßnahme sei ein kleiner Bestandteil der Sanierung der Fußgängerzone, um ein aktives Stadtzentrum zu schaffen. Die Queich wurde bereits an verschiedenen Stellen geöffnet. Das Konzept sehe die Brücke als Fußwegeverbindung über der Queich vor. Die Mauer sollte als historisches Element erhalten werden. Durch die Konzeption soll das Entstehen von Angsträumen vermieden werden. Die Kosten für das Bauprojekt wurden mit 100.000 Euro veranschlagt. Da das Projekt zu 90 Prozent durch den Bund gefördert wird, würden sich die Kosten der Stadt auf ca. 10.000 Euro belaufen. Mit dem Beschluss könnte die Baumaßnahme ausgeschrieben werden. Anschließend könnte die Baumaßnahme im September beginnen und vermutlich bis Ende des Jahres abgeschlossen werden. Eine zusätzliche Idee war die Bürger an der Mauerbepflanzung zu beteiligen. Hierfür werde die Zusammenarbeit mit dem Beteiligungsrat gesucht.

 

Ratsmitglied Heidbreder nahm die Brücke zum ersten Mal im Rahmen einer Stadtführung war. Die Grünen würden die Bürgerbeteiligung und die Vorlage sehr begrüßen. Sie fragte nach der Barrierefreiheit der Brücke und nach einem möglichen Konflikt mit den Tauben, die die Brücke vermehrt besiedeln.

 

Berichterstatter Kamplade antwortete, dass die Treppen zur Gerberstraßenseite zu steil wären, um sie durch eine Rampe zu ersetzen. Der Zugang wäre für mobilitätseingeschränkte Menschen von der Stiftskirchenseite aus möglich. Somit könnte die Brücke zwar nicht als Durchgang, jedoch zumindest als Aufenthaltsplatz, genutzt werden. Es müssten aber noch Gespräche mit den Anliegern geführt werden. Die Taubenbesiedlung würde wahrscheinlich durch die vermehrte menschliche Nutzung reduziert werden.

 

Ratsmitglied Burgdörfer begrüßte die Vorlage. Die Brücke sei in den letzten Jahren vernachlässigt worden. Sie könnte in einem renovierten Zustand auch interessant für den Tourismus sein. Ebenso sei die Bewilligung der Fördergelder positiv zu sehen.

 

Ratsmitglied Maier sah großes Potential in der Brücke. Die SPD begrüße die Maßnahme.

 

Ratsmitglied Freiermuth sah die Maßnahme als Chance den Tourismus zu fördern.

 

Ratsmitglied Herrmann fragte nach der Größe des Platzes. Er stimme der Vorlage zu.

 

Berichterstatter Kamplade schätzte die Größe der Fläche auf 35 bis 40 qm.

 

Ratsmitglied Dr. Migl empfand die Maßnahme als deutliche Aufwertung der Brücke. Zudem seien die Kosten vertretbar. Der Haushalt müsste aufgrund der Corona-Pandemie sicherlich nochmal überprüft werden. Den mobilitätseingeschränkten Personen sollte zumindest der Zugang ermöglicht werden.

 

Ratsmitglied Silbernagel stimmte der Vorlage zu. Er gab den Hinweis, genügend Abfalleimer aufzustellen. Zudem fragte er, ob die Stiftskirchengemeinde bereits informiert wurde.

 

Berichterstatter Kamplade bestätigte, dass die Stadt sich in engem Austausch mit der Kirchengemeinde befinde.

 

Ratsmitglied Stock stimmte der Vorlage ebenfalls zu.


Der Hauptausschuss beschloss einstimmig nachfolgenden