Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 38, Nein: 6, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Stadtrat beschließt vorbehaltlich der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde den in der Anlage beigefügten Darlehensvertrag über die Bereitstellung und Auszahlung städtischer Finanzmittel zur Finanzierung der Realisierung der Daueranlagen anlässlich der Landesgartenschau Landau 2014 und zur gleichzeitigen Sicherung der Liquidität zwischen der Stadt Landau und der Landesgartenschau Landau 2014 gemeinnützige GmbH (LGS).

 


Oberbürgermeister Schlimmer übernahm wieder den Vorsitz.

 

Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Finanzverwaltung/Wirtschaftsförderung vom 14. Oktober 2010, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Ratsmitglied Dr. Migl erklärte, dass die UBFL-Stadtratsfraktion die Sitzungsvorlage aufgrund der grundsätzlichen Ablehnung der Landesgartenschau ablehne. Bevor man weitere Fakten schaffe, müsse ihrer Meinung nach die Finanzierungszusage des Landes vorliegen.

 

Ratsmitglied Schröer wollte wissen, was rechtlich passiere, wenn die Finanzzusage des Landes nicht komme.

 

Herr Messemer erläuterte hierzu. Die Investitionen, die nun schon nötig seien, könnten nur mit einer Rechtsgrundlage getätigt werden. Hierzu sei der Darlehensvertrag nötig, sonst könne man keine Gelder aus dem städtischen Haushalt freigeben.


Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 38 Ja- und 6 Nein-Stimmen: