Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss ermächtigt die Verwaltung, einen Erlass für städtische Sondernutzungsgebühren für Flächen zur Außenbewirtung bis zum 31.12.2020 zu gewähren.

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Ordnungsamtes vom 28. April 2020, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. In Rheinland-Pfalz werde es wohl eine zeitnahe Entscheidung zur Wiedereröffnung der Gastronomie geben. Dabei spiele die Außengastronomie vermutlich eine große Rolle, da insbesondere im Außenbereich die Hygienemaßnahmen eingehalten werden können. Dabei sollten die Kosten für die Sondernutzungsgebühren keine Rolle spielen. Der Erlass gelte für das Jahr 2020. Die Stadt sei gewillt, der Gastronomie größere Flächen zur Außenbestuhlung einzuräumen, sofern dem keine konkurrierenden Bedenken entgegenstehen.

 

Ratsmitglied Dr. Migl hielt die Vorlage für sinnvoll. Der Gastronomie werde eine Perspektive geboten. Auch die Befristung halte sie für angemessen.

 

Ratsmitglied Saßnowski begrüßte im Namen der Fraktion die Vorlage. Neben den größeren Flächen im Außenbereich, könnten auch längere Öffnungszeiten für die Gastronomen interessant sein. Die Regelung wäre erst effektiv, wenn das Land die bisherigen Regelungen für die Gastronomie lockert.

 

Ratsmitglied Lerch sah die Notwendigkeit den Gastronomen zu helfen. Die CDU habe bereits vor Wochen ein Konzept zur Wiedereröffnung gefordert. Die Landesregierung arbeite derzeit an einem Stufenplan. Durch den Erlass der Sondernutzungsgebühren würde die Stadt ein wirtschaftliches und moralisches Zeichen setzen. Die Erhaltung der Bewirtungskultur sei ein Nutzen für alle Landauer.

 

Ratsmitglied Maier stand der Vorlage positiv gegenüber. Den Gastronomen müsste eine Perspektive zur Wiedereröffnung gezeigt werden. 97 Prozent der in der Gastronomie arbeitenden Menschen seien in Kurzarbeit. Die Ministerpräsidentin hatte bereits die Wiedereröffnung angekündigt. Demnach wäre Rheinland-Pfalz bereit einen eigenen Weg zu gehen, sofern sich die Länder nicht einigen können. Die SPD werde der Vorlage zustimmen.

 

Ratsmitglied Freiermuth beschrieb die kritische Situation der Branche. Den Fixkosten würden keinerlei Einnahmen gegenüberstehen. Die Stadt könnte und sollte den Gastronomen helfen. Unter Berücksichtigung der Sicherheitsmaßnahmen könnten zumindest einige Einnahmen generiert werden.

 

Ratsmitglied Herrmann sah in dem Erlass der Sondernutzungsgebühren für Flächen zur Außenbewirtung einen guten Anfang. Es müsste jedoch auch eine Alternative für Gastronomen ohne Außenbereich oder Regenwetter geschaffen werden. Der Erlass weiterer Gebühren, wie der GEMA- oder GEZ-Gebühren, würden ebenfalls zur Entlastung der Gastronomen beitragen.

 

Der Vorsitzende versicherte, dass sich der Stadtvorstand bereits frühzeitig mit der Thematik befasst habe. Die Branche habe einen hohen Anteil an der Wirtschaftskraft in der Region. Die Stadt könne nur in ihrem eigenen Zuständigkeitsbereich aktiv werden. Durch den Erlass der Sondernutzungsgebühren würde die Stadt auf Einnahmen in Höhe von 100.000 Euro verzichten. Zudem wäre die Maßnahme ein deutliches Zeichen an die örtliche Gastronomie. 

 

Ratsmitglied Silbernagel bewertete die Maßnahme als den richtigen Weg. Die Innenstadt lebe von der Gastronomie.

 

Ratsmitglied Stock stimmte der Vorlage zu. Es sei eine kreative Art der Unterstützung. Aber es müssten die Hygienemaßnahmen eingehalten werden, um die Infektionslage nicht zu verschlimmern.

 

Beigeordneter Grassmann versicherte, dass der Infektionsschutz bei den Überlegungen berücksichtigt wird. Daneben müsste die öffentliche Sicherheit, wie zum Beispiel die Einhaltung des Brandschutzes, sichergestellt werden. 

 


Der Hauptausschuss beschloss einstimmig den nachfolgenden