Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Sitzungsvorlage ging jedem zu.

 

Beschlussvorschlag:

1.       Für das in der Anlage umgrenzte Gebiet in der Gemarkung Wollmesheim, nordöstlich der Straßenkreuzung Wollmesheimer Höhe (L 509) und Hagenauer Straße, südlich der Bebauung „An der Hagenauer Straße“ und westlich der Bebauung an der Rappoltsweilerstraße wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB der Bebauungsplan „G1 Landau Südwest, 2. Teiländerung, Ecke Hagenauer Straße und Wollmesheimer Höhe“ aufgestellt.

 

2.       Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes „G1 Landau Südwest, 2. Teiländerung, Ecke Hagenauer Straße und Wollmesheimer Höhe“ ortsüblich bekannt zu machen sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

Der Ortsbeirat stimmte einstimmig zu.