Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16

Beschlussvorschlag:

  1. Der Verwaltungsrat beschließt den dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügten Entwurf der Satzung zur Änderung der „Satzung des Entsorgungs- und Wirtschaftsbetriebs Landau –AöR- über die Erhebung von Abgaben für die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung“ (Abgabensatzung Abwasserbeseitigung) als Satzung.

 

  1. Der Stadtrat stimmt dem Beschlussvorschlag unter Punkt 1 zu.

 

 


Der Vorsitzender übergibt das Wort an Herrn Eck. Herr Eck führt in die Vorlage ein und erläutert die Begrifflichkeiten und den historischen Hintergrund.

 

Herr Doll fragt, wie sich der Preis für den Kanalanschlussbeitrag bei deinem Gewerbe/Wohngebiet berechnet, wenn der Beitrag für ein Gewerbegebiet gegenüber einem Wohngebiet günstiger sei.

 

Herr Eck erklärt, dass die Erschließung für ein Gewerbegebiet pro Quadratmeter zwar tatsächlich günstiger sei, jedoch gebe es nur einen übergreifenden Betragssatz der einen Mischsatz darstellt.

 

Frau Neumann möchte wissen, ob es einen Nachlass gibt, wenn jemand z.B. weniger Grundstücksfläche versiegelt.

 

Herr Eck antwortete, dass der Bebauungsplan vorgibt welche Flächen für die Erhebung des Kanalanschlussbeitrages herangezogen würden. Wenn jemand versickert, obwohl die Möglichkeit bestünde die Fläche an den Kanal anzuschließen, würde dieser bei der Niederschlagsgebühr entlastet, jedoch nicht beim Beitrag selbst.

 

Anders sieht es aus, wenn z.B. kein Regenwasserkanal vorhanden ist und der Eigentümer alles auf seinem Grundstück zur Versickerung bringen muss. Dann fällt der KAB für Niederschlagswasser auch komplett.

 

Beschlussvorlage wird einstimmig angenommen.