Sitzung: 23.06.2020 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 610/601/2020
1. Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen
der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §
4 a BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zur
Entwurfsfassung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
„C 22 ‘Ile de France‘ - 1. Teiländerung“
gemäß den Abwägungsvorschlägen der beigefügten Synopse vom Januar 2020 abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil
dieses Beschlusses (Anlage 1).
2.
Der
vorhabenbezogene Bebauungsplan „C 22 ‘Ile de France‘ - 1. Teilän-derung“ wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB
in der Fassung vom Februar 2020 als Satzung
beschlossen und die Begründung gebilligt.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 5. März 2020, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Der Stadtrat beschloss einstimmig: