Sitzung: 23.06.2020 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 610/602/2020
1. Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen
der Öffentlichkeitsbeteiligungen eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf
vom September 2018 sowie zu den Entwurfsfassungen vom April 2019 und Januar
2020 entsprechend den in der als Anlage 9 beigefügten Synopse vom 02. März 2020
niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist
Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen
der Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen
Stellungnahmen zum Vorentwurf vom September 2018 sowie zu den Entwurfsfassungen
vom April 2019 und Januar 2020 entsprechend den in der als Anlage 8 beigefügten
Synopse vom 2. März 2020 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung
abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.
3. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „C 36,
Zweibrücker Straße 23" wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB in
der Fassung vom März 2020 als Satzung beschlossen und die Begründung gebilligt.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 5. März 2020, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Der Stadtrat beschloss einstimmig: