Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

a) Die Leistungen der Eingliederungshilfe im Bereich der Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen (§ 1 Abs. 1 AGSGB IX) werden bis zum Ende des Monats Mai 2020 fortgezahlt.

b) Die dafür benötigten Mittel in Höhe von 175.000 € werden, in analoger Anwendung der Landesweisung im Bereich der Erwachsenen und gemäß der landesweiten Absprache mit den kommunalen Spitzenverbänden, aus dem Haushalt des Sozialamtes zur Verfügung gestellt.

c) Für den Fall, dass auch im Monat Juni 2020 eine gleichartige Regelung gelten werden sollte, werden zusätzlich 115.000 € bereitgestellt.

d) Eine Auszahlung an die Leistungserbringer erfolgt nur unter der Maßgabe, dass keine anderen Ausgleichs- oder Ersatzleistungen bezogen wurden. Gegebenenfalls sind diese Leistungen bei der Fortzahlung in Abzug zu bringen.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Sozialamtes vom 14.05.2020, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. In der letzten Sitzung hatte die Linke-Stadtratsfraktion einen Antrag zu diesem Thema gestellt. Die Leistungen in der Eingliederungshilfe wurden in voller Höhe weitergezahlt. Diese Sitzungsvorlage wäre das Ergebnis hierzu. Die Stadt sei der Empfehlung des Landes gefolgt.

 

Bürgermeister Dr. Ingenthron informierte über den dynamischen Prozess. Die Leistungsgewährung sei der Schutzschirm der einzelnen Gebietskörperschaften. Die Fortzahlung gehe über das Sozialdienstleistereinsatzgesetz hinaus, da die Gelder in voller Höhe gewährt wurden. Er empfahl der Sitzungsvorlage zuzustimmen.

 

Der Vorsitzende ergänzte, dass insgesamt 175.000 Euro bereitgestellt werden. Diese Summe sei für die Sicherstellung der sozialen Infrastruktur erforderlich.


Der  Hauptausschuss beschloss einstimmig den nachfolgenden